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Altersgrenze für Knochenmarkspende: Wie alt darf ein Spender sein?

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Kurzfazit: Die Altersgrenze für die Neuregistrierung als Knochenmark- oder Stammzellspender liegt bei 55 Jahren [web:827][web:828]. Wer bereits im System erfasst ist, kann im Ernstfall bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Stammzellen spenden [web:825][web:828].

Weltweit erkranken jährlich zehntausende Menschen an Leukämie (Blutkrebs) oder anderen schweren Störungen des blutbildenden Systems. Für viele von ihnen ist eine Knochenmark- oder Stammzellspende die einzige Chance auf Heilung. Oft herrscht jedoch große Unsicherheit darüber, wer überhaupt als Spender infrage kommt und welche Altersgrenze bei der Knochenmarkspende gilt.

Viele Menschen sind bereit zu helfen, fragen sich aber: Bin ich mit 40 schon zu alt, um mich typisieren zu lassen? Darf ich mit 60 noch spenden? Die Medizin hat hier klare Richtlinien festgelegt, die nicht nur dem Schutz des Empfängers (Patienten) dienen, sondern auch den Spender selbst vor gesundheitlichen Risiken bewahren sollen.

In diesem Ratgeber klären wir exakt, welches Alter für die Registrierung und die tatsächliche Spende gilt, warum es diese Grenzen gibt und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Altersgrenze für die Neuregistrierung (Typisierung)

Um überhaupt als potenzieller Spender gefunden werden zu können, müssen Sie sich bei einer Spenderdatei (wie der DKMS oder dem DRK-Blutspendedienst) registrieren und typisieren lassen. Für diese Neuaufnahme gibt es eine klare Vorgabe.

Grundsätzlich kann sich jeder gesunde Mensch im Alter von 17 bis 55 Jahren als Stammzellenspender registrieren lassen [web:827]. (Hinweis: Wer sich mit 17 registriert, darf erst ab dem 18. Geburtstag tatsächlich Stammzellen spenden [web:827][web:828]). Der Tag des 55. Geburtstags markiert bei den meisten großen Datenbanken das absolute Höchstalter für die Neuaufnahme in das Register [web:825][web:829].

Wichtig: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, können Sie sich leider nicht mehr neu in einer Spenderdatei aufnehmen lassen [web:828]. Sie können den Kampf gegen Blutkrebs dann aber durch Geldspenden für die aufwendigen Typisierungen unterstützen.

Höchstalter für die tatsächliche Spende

Eine wichtige Unterscheidung, die oft für Verwirrung sorgt, ist der Unterschied zwischen dem Alter bei der Registrierung und dem Alter bei der Spende.

Wenn Sie sich beispielsweise mit 54 Jahren registriert haben, bleiben Sie auch danach noch einige Jahre in der Datenbank. Die tatsächliche Stammzell- oder Knochenmarkspende ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (bzw. bis zum 61. Geburtstag) möglich [web:825][web:827][web:828].

Sobald ein registrierter Spender seinen 61. Geburtstag erreicht, wird er automatisch aus den weltweiten Suchregistern gelöscht, da eine Spende ab diesem Alter aus medizinischen Gründen gesetzlich ausgeschlossen ist [web:827][web:828].

AktionMindestalterHöchstalter (Altersgrenze)
Registrierung / Typisierung17 Jahre55 Jahre
Tatsächliche Knochenmarkspende18 Jahre60 Jahre (Löschung am 61. Geburtstag)

Warum gibt es diese strengen Altersgrenzen?

Dass man ab 55 Jahren nicht mehr in die Datenbank aufgenommen wird und ab 61 Jahren nicht mehr spenden darf, hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, sondern beruht auf harten medizinischen und biologischen Fakten [web:827].

1. Die Vitalität der Stammzellen nimmt ab

Mit zunehmendem Alter werden die Zellen des menschlichen Körpers träger [web:827]. Sie können sich nicht mehr so schnell und häufig teilen wie in jungen Jahren [web:827]. Ein Leukämie-Patient, dessen Immunsystem komplett zerstört wurde, ist jedoch zwingend auf sehr junge, vitale und kräftige Stammzellen angewiesen, damit das neue Knochenmark schnellstmöglich seine Arbeit aufnehmen kann [web:827].

2. Eigenschutz des Spenders

Eine Knochenmarkentnahme (aus dem Beckenkamm) erfolgt unter Vollnarkose [web:827]. Mit fortschreitendem Alter steigen die allgemeinen Narkose- und Operationsrisiken. Auch bei der peripheren Stammzellentnahme über das Blut können durch die vorherige Gabe von Wachstumsfaktoren Nebenwirkungen auftreten. Der Schutz des gesunden Spenders hat in der Medizin oberste Priorität.

3. Wirtschaftliche Faktoren

Eine Typisierung kostet die Organisationen (wie die DKMS) etwa 40 bis 50 Euro [web:827]. Wenn sich ein 59-Jähriger registrieren lassen würde, stünde er dem Register nur für knapp ein Jahr zur Verfügung. Der finanzielle und logistische Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum medizinischen Nutzen.

Weitere wichtige Voraussetzungen für Spender

Das richtige Alter allein reicht nicht aus, um Knochenmark oder Stammzellen zu spenden. Spender müssen zudem ein Körpergewicht von mindestens 50 Kilogramm aufweisen und generell in einer sehr guten körperlichen Verfassung sein [web:825][web:828].

Bestimmte Vorerkrankungen führen zu einem strikten Ausschluss von der Spende [web:825]. Dazu gehören unter anderem:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Herzinfarkt, schwere Hypertonie) [web:829]
  • Krebserkrankungen in der Vorgeschichte
  • Chronische Lungen- oder Nierenerkrankungen [web:829]
  • Schwere Autoimmunerkrankungen (z. B. rheumatoide Arthritis, Multiple Sklerose)
  • Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis B oder Hepatitis C [web:829]

Häufige Fragen (FAQ) zur Knochenmarkspende

Warum kann man nur bis 55 Jahre Knochenmark spenden?

Das Alter von 55 Jahren gilt als Obergrenze für die Neuregistrierung [web:828]. Der Grund dafür ist, dass Stammzellen mit dem Alter an Vitalität verlieren und sich langsamer teilen [web:827]. Patienten benötigen jedoch stark teilungsfähige Zellen [web:827].

Wann wird man aus der Spenderdatei gelöscht?

Registrierte Spender werden mit dem Erreichen des 61. Geburtstages automatisch aus den weltweiten Datenbanken gelöscht, da sie ab diesem Alter nicht mehr spenden dürfen [web:827][web:828].

Darf ich mit 17 Jahren schon Stammzellen spenden?

Sie dürfen sich mit 17 Jahren bereits registrieren lassen [web:827]. Eine tatsächliche Spende von Stammzellen oder Knochenmark ist gesetzlich jedoch erst ab der Volljährigkeit, also ab 18 Jahren, erlaubt [web:828].

Spielt das Gewicht bei der Knochenmarkspende eine Rolle?

Ja. Um den Spender gesundheitlich nicht zu gefährden, ist ein Mindestkörpergewicht von 50 kg zwingend vorgeschrieben [web:825][web:828]. Starkes Untergewicht ist ein Ausschlusskriterium [web:825].

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Medizinischer Dienst Baden-Württemberg - Beratungsstelle Villingen-Schwenningen

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