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Krankenversicherung für Rentner 2026: KVdR, Kosten & 9/10-Regelung

Das Wichtigste in 30 Sekunden
Mit dem Renteneintritt ändert sich Ihre Krankenversicherung. Die meisten Ruheständler kommen in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Voraussetzung dafür ist die sogenannte 9/10-Regelung. Wer diese nicht erfüllt, muss sich „freiwillig gesetzlich“ versichern, was oft deutlich teurer ist, da dann auch Mieteinnahmen oder private Renten zur Beitragsberechnung herangezogen werden.

Der wohlverdiente Ruhestand rückt näher, doch eine Frage bereitet vielen angehenden Rentnern in Deutschland Kopfzerbrechen: Wie bin ich als Rentner krankenversichert und was kostet das?

Anders als im Arbeitsleben gibt es im Alter keinen Arbeitgeber mehr, der automatisch die Hälfte der Beiträge überweist (den Anteil übernimmt nun die Rentenversicherung). Stattdessen entscheidet Ihr bisheriger Versicherungsverlauf darüber, ob Sie in die günstige Pflichtversicherung rutschen oder teure freiwillige Beiträge zahlen müssen. Wir erklären Ihnen das System einfach, verständlich und zeigen Ihnen, wie Sie im Alter bares Geld sparen können.

Der Idealfall: Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Die KVdR ist keine eigene Krankenkasse (wie die AOK oder TK), sondern ein Status bei Ihrer jetzigen gesetzlichen Krankenkasse. Wer in der KVdR pflichtversichert ist, genießt einen großen finanziellen Vorteil: Krankenkassenbeiträge werden nur auf die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten) und Arbeitseinkommen fällig.

Einnahmen aus Mieten, Pachten oder privaten Lebensversicherungen bleiben in der KVdR beitragsfrei!

Wer kommt in die KVdR? Die 9/10-Regelung

Um in diesen günstigen Status zu kommen, müssen Sie die 9/10-Regelung erfüllen. Das Gesetz sagt:

Sie müssen in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent (neun Zehntel) gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Dabei ist es egal, ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert.

Ein Bonus für Eltern: Seit 2017 wird pro Kind pauschal eine Anrechnungszeit von drei Jahren auf die Vorversicherungszeit gutgeschrieben. Das rettet besonders viele Mütter, die lange privat oder gar nicht versichert waren, in die günstige KVdR.

Die teure Falle: Freiwillig gesetzlich versichert im Alter

Wer die 9/10-Regelung nicht erfüllt (oftmals ehemalige Selbstständige oder Rückkehrer aus der privaten Krankenversicherung), wird im Alter freiwillig gesetzlich versichert.

Das klingt harmlos, kann aber teuer werden. Der Grund: Bei freiwillig Versicherten schaut die Krankenkasse auf Ihre gesamten Einnahmen. Es werden nicht nur Beiträge auf die Rente erhoben, sondern auch auf:

  • Mieteinnahmen und Pachten
  • Zinserträge und Aktiendividenden
  • Auszahlungen aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen (z. B. Riester)

Zwar zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch hier einen Beitragszuschuss zur Rente, die finanzielle Belastung ist am Ende des Monats dennoch oft spürbar höher als in der KVdR.

Private Krankenversicherung (PKV) als Rentner

Wer während seines Berufslebens privat versichert war, bleibt dies in der Regel auch als Rentner. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Personen ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich fast unmöglich. Der Staat möchte damit verhindern, dass Menschen in jungen Jahren die günstigen PKV-Beiträge nutzen und im Alter, wenn die Gesundheitskosten steigen, ins solidarische GKV-System flüchten.

Privatversicherte Rentner erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls einen Zuschuss zu ihrem PKV-Beitrag, der jedoch auf den Betrag gedeckelt ist, den die GKV kosten würde.

So sparen Sie als Rentner bei der Krankenkasse

Egal ob KVdR oder freiwillig gesetzlich versichert: Die Rente ist fix, die Inflation hoch. Deshalb sollten Sie bei den monatlichen Abzügen optimieren. Der wichtigste Hebel ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag.

Jede gesetzliche Kasse verlangt neben dem festen Beitragssatz (14,6 %) einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser kann zwischen 0,9 % und über 2,5 % schwanken. Der Wechsel zu einer günstigeren Kasse spart Ihnen als Rentner oft über 150 Euro im Jahr! Da der Kassenwechsel heute komplett digital abläuft und Sie nicht einmal selbst kündigen müssen, ist dies das am einfachsten verdiente Geld.

Häufige Fragen (FAQ) zur Rentner-Krankenversicherung

Wie hoch ist der Beitrag in der KVdR?
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Davon zahlt die Rentenversicherung die Hälfte (7,3 %), die andere Hälfte zahlen Sie. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse (ebenfalls hälftig geteilt) sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Muss ich den Antrag für die KVdR selbst stellen?
Wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen (Formular R0810), prüft die Rentenversicherung gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse automatisch, ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen. Ein separater Antrag ist nicht nötig.
Zahle ich auf meine Betriebsrente Krankenkassenbeiträge?
Ja, Versorgungsbezüge (wie die Betriebsrente) sind beitragspflichtig. Es gibt jedoch einen gesetzlichen Freibetrag. Nur für den Teil der Betriebsrente, der diesen Freibetrag (2024: 176,75 Euro) übersteigt, werden Beiträge fällig.
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