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DAK Rechnung hochladen
Die Rechnung liegt da – doch der DAK-Upload will einfach nicht klappen. Kaum jemand kennt die richtige Kategorie, die richtige Dateigröße oder die Unterlagen, die zusätzlich hochgeladen werden müssen. Statt Wochen auf Papierpost zu warten, zeigt diese Anleitung, wie Sie Ihre DAK-Rechnung in unter fünf Minuten digital einreichen, Krankmeldungen und Co. direkt mitsenden und Ihr Geld schneller zurückbekommen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: DAK Rechnung online einreichen
Möchten Sie Ihre DAK Rechnung hochladen, geht das in wenigen Minuten – ganz ohne Papierkram. Loggen Sie sich zunächst in Ihr DAK-Gesundheitskonto ein, wählen Sie „Rechnungen“ und klicken auf „Neue Rechnung einreichen“. Nachdem Sie die gefragten Daten (Behandlungsdatum, Leistungserbringer, Kostenübernahme durch den Patienten) angegeben haben, laden Sie die Rechnung als PDF oder Foto hoch. Ein Klick auf „Absenden“ reicht: Die DAK bestätigt den Eingang per E-Mail und beginnt sofort mit der Prüfung. Tipp: Achten Sie darauf, dass alle Seiten der Rechnung vollständig und leserlich sind – so vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen die Erstattung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um Ihre DAK Rechnung digital einzureichen, benötigen Sie ein freigeschaltetes Online-Konto bei der DAK und eine gültige E-Mail-Adresse. Die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein, den Betrag sowie Leistungsdatum und -art deutlich nennen. Privatärztliche Rechnungen sind ebenso zulässig wie Heilpraktiker- oder Zahnarztrechnungen – sofern sie zur Erstattung durch die DAK geeignet sind.
Kann ich die DAK-App nutzen?
Ja, die DAK-App ist der schnellste Weg. Nach dem Login tippen Sie auf „Rechnung einreichen“, fotografieren die Seiten oder wählen eine Datei aus. Die integrierte Schwenk- und Helligkeitskorrektur sorgt für lesefreundliche Bilder. Bestätigen Sie mit Ihrer persönlichen PIN – fertig. Die App speichert Eingaben automatisch, sodass Sie unterwegs keine Daten verlieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bereiten Sie vor: Originalrechnung (vollständig, keine Kopie vom Kopieren), Verordnung oder Überweisungsschein des Arztes, falls vorhanden, und bei Medikamenten die Apothekenquittung. Zahnersatz benötigt zusätzlich den Heil- und Kostenplan, den Sie vor Behandlung von der DAK genehmigen ließen. Alle Dokumente lassen sich gebündelt in einer PDF-Datei hochladen.
Wie lange dauert die Erstattung?
Nach erfolgreichem Upload prüft die DAK Ihre Rechnung in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Liegt keine Rückfrage vor, wird der Erstattungsbetrag direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Bei komplexen Fällen (z. B. Zahnersatz) kann die Bearbeitung bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Den aktuellen Status sehen Sie jederzeit unter „Meine Leistungen“.
Lohnt sich die Online-Einreichung gegenüber dem Postweg?
Die Online-Einreichung spart Porto, Papier und Zeit. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung, können fehlende Unterlagen direkt nachreichen und profitieren von schnelleren Auszahlungen. Zudem archiviert die DAK Ihre Dokumente zehn Jahre lang digital – perfekt für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder bei späteren Nachfragen.
| Methode | Benötigte Dokumente | Upload-Format | Regel-Bearbeitungszeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| DAK-Website | Rechnung, ggf. Verordnung | PDF, JPG, PNG | 5 Werktage | Drag-&-Drop möglich |
| DAK-App | Rechnung, ggf. Verordnung | Foto oder Datei | 5 Werktage | Offline-Zwischenspeicherung |
| Post | Rechnung, ggf. Verordnung | Papier | 10–14 Werktage | keine Eingangsbestätigung automatisch |
| E-Mail (nur bei Kostenübernahme vorab) | Rechnung + Genehmigungsnummer | 3 Werktage | nur für vorab genehmigte Fälle |
Schritt-für-Schritt-Anleitung: DAK Rechnung hochladen – So klappt’s schnell und sicher
Welche Schritte sind nötig, um eine Arzt- oder Heilpraktikerrechnung über das DAK-Onlineportal hochzuladen?
Um eine Arzt- oder Heilpraktikerrechnung über das DAK-Online-Portal hochzuladen, melden Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten an, wählen den Bereich „Rechnungen einreichen“, fotografieren oder scannen die vollständigen Rechnungsdokumente ein und laden sie im PDF-, JPG- oder PNG-Format hoch. Anschließend prüfen Sie die automatisch erkannten Daten, ergänzen fehlende Angaben wie die Krankmeldung oder die Verordnung, und klicken auf „Erstattung beantragen“. Die Bestätigung erscheint sofort im Portal und per E-Mail.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Online-Einreichung
Bevor Sie die Rechnung digital einreichen, benötigen Sie eine gültige DAK-Versichertennummer, ein freigeschaltetes Online-Portal und die Original-Rechnung mit allen notwendigen Details wie Leistungsdatum, ICD- und Gebührenordnungspositionen sowie der ärztlichen Unterschrift. Achten Sie darauf, dass die Dateigröße 10 MB nicht überschreitet und alle Seiten einer Rechnung zusammenhängend hochgeladen werden.
- DAK-Kundenkonto aktivieren und Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten.
- Rechnungsoriginal oder Kopie in PDF oder Bild mit 300 dpi scannen/fotografieren.
- Prüfen, ob Rechnungsnummer, Datum und Betrag vollständig lesbar sind.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Web und App
Sowohl im Browser als auch in der DAK-App funktioniert der Upload gleich: Nach dem Login wählen Sie „Meine Leistungen“ → „Rechnung einreichen“, fotografieren bei mobilen Endgeräten direkt die Rechnung oder wählen eine Datei aus. Das System erkennt automatisch Rechnungsbetrag und Datum. Liegt eine Krankmeldung vor, koppeln Sie diese direkt, um den Erstattungsprozess zu beschleunigen.
- Menüpunkt „Rechnung einreichen“ aufrufen und Versichertennummer bestätigen.
- Alle Seiten einer Rechnung zusammenhängend hochladen oder mehrere Fotos kombinieren.
- Daten überprüfen, ggf. Erstattungsbetrag korrigieren und Antrag absenden.
Häufige Fehler und schnelle Lösungen
Ein unscharfes Foto, fehlende Diagnose oder ein fehlender Heilpraktiker-Ausweis führen zu Rückfragen und verzögern die Erstattung. Achten Sie darauf, Dokumente im Querformat zu erfassen, die Beleuchtung gleichmäßig zu halten und die Rechnung vor dem Upload zu entknicken. Sollte das Online-Portal die Datei ablehnen, reduzieren Sie die Auflösung oder wandeln die Datei in ein PDF um.
- Mindestauflösung 300 dpi, keine Schatten oder Spiegelungen.
- Bei mehreren Rechnungen pro Behandlung diese zu einer Datei zusammenfassen.
- Status jederzeit über „Meine Anträge“ verfolgen und fehlende Dokumente nachreichen.
Welche Unterlagen muss ein Versicherter einreichen, um die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bei der DAK digital zur Erstattung anzumelden?
Für die Erstattung einer professionellen Zahnreinigung (PZR) über die DAK reichen Versicherte alle Unterlagen bequem digital ein: Laden Sie im Online-Portal oder in der DAK-App die original Rechnung des Zahnarztes hoch, ergänzen Sie die Krankenversichertenkarte (KVK) als Fotografie und fügen Sie ggf. eine Heil- und Kostenplan-Bestätigung bei, wenn die PZR im Rahmen eines größeren Behandlungsplans erfolgte. Die Erstattung erfolgt innerhalb weniger Werktage auf das hinterlegte Konto, sofern Ihr Tarif die PZR abdeckt und jährlich noch keine gleichwertige Leistung in Anspruch genommen wurde.
Voraussetzungen für die digitale Einreichung
Bevor Sie die Dokumente hochladen, prüft die DAK automatisch, ob Ihr Tarif die professionelle Zahnreinigung überhaupt übernimmt. Nur wenn Ihr Zusatzbaustein „Zahn“ oder „Zahn+“ aktiv ist, erfolgt eine anteilige oder vollständige Erstattung. Die Rechnung muss zudem formelle Mindestangaben enthalten: Name des Versicherten, Rechnungsdatum, Zahnarzt-Praxis-Stempel, einzelne Positionen und die Steuer-ID des Arztes.
- Prüfen Sie vorab im Online-Portal unter „Meine Leistungen“, ob die PZR inkludiert ist.
- Scannen oder fotografieren Sie die Rechnung komplett scharf und lassen Sie keine Ränder abgeschnitten sein.
- Achten Sie darauf, dass das Rechnungsdatum innerhalb des laufenden Kalenderjahres liegt – ältere Rechnungen werden abgelehnt.
Schritt-für-Schritt: So melden Sie Kosten digital an
Nach dem Login im DAK-Online-Portal oder in der App wählen Sie den Menüpunkt „Leistungen beantragen“ und dann „Zahnrechnung hochladen“. Das System fragt nach dem Behandlungsdatum, der Rechnungssumme und ob es sich um eine PZR handelt. Anschließend laden Sie die Dokumente als PDF oder Foto hoch und bestätigen die elektronische Übermittlung per SMS-TAN.
- Öffnen Sie die DAK-App, tippen Sie auf „Rezept & Rechnung“, dann „Neue Rechnung“.
- Fotografieren Sie die Rechnung in einem durchgehenden Bild; bis 5 MB sind erlaubt.
- Kontrollieren Sie die automatisch erfassten Daten, ergänzen Sie fehlende Angaben und senden Sie den Antrag ab – Sie erhalten sofort eine Eingangsnummer.
Tipps für schnelle Auszahlung und häufige Stolperfallen
Die Erstattung wird schneller bearbeitet, wenn die Rechnung sauber lesbar ist und die IBAN in Ihrer Krankenkasse-Akte hinterlegt ist. Fehlerquelle Nummer eins: fehlende Gliederung der PZR als eigenständige Position. Lässt der Zahnarzt lediglich „Zahnbehandlung“ ohne Hinweis auf „professionelle Zahnreinigung“ auf der Rechnung drucken, kann die DAK die Leistung nicht zuordnen und lehnt ab.
- Lassen Sie den Zahnarzt unbedingt „PZR“ oder „Professionelle Zahnreinigung“ separat aufführen und die Zähne nummerieren (z. B. „PZR 11-48“).
- Reichen Sie pro Kalenderjahr nur eine PZR ein – mehrfache Behandlungen werden nicht honoriert.
- Speichern Sie die Eingangsnummer des digitalen Antrags; bei Rückfragen reicht ein Anruf bei der DAK-Hotline mit dieser Nummer, um den Bearbeitungsstand abzufragen.
Innerhalb welcher Frist kann ein Mitglied die Rechnung hochladen, ohne die Aussicht auf Rückerstattung zu verlieren?
Mitgliedern stehen grundsätzlich vier Jahre offen, eine Rechnung über ihre Krankenkasse zu erstatten. Nach Ablauf der Verjährungsfrist verliert der Anspruch auf Erstattung endgültig. Die meisten Kassen empfehlen, die Unterlagen innerhalb von zwölf Monaten nach Behandlung hochzuladen – so bleibt genügend Zeit für Rückfragen und bleibt die Auszahlung zügig. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung erbracht wurde, nicht mit dem Rechnungsdatum.
Voraussetzungen für die Fristgerechte Einreichung
Die Rechnung muss vollständig und lesbar sein, damit die Krankenkasse sie anerkennt. Fehlende ärztliche Unterschrift, fehlende Diagnose-Codes oder fehlende Behandlungsdaten führen zu Rückfragen und gefährden die Einhaltung der Frist. Digitale Uploads sind nur wirksam, wenn alle Dokumente zusammenhängend hochgeladen werden.
- Original-Rechnung oder offizielle Kopie mit Praxisstempel und Unterschrift verwenden.
- Kostenzuspruch vorab einholen, wenn die Leistung im Ausland erfolgte.
- Behandlungsverlauf oder Befundbericht aufbewahren, falls die Kasse spätere Nachweise verlangt.
So laden Sie Rechnungen im Online-Portal hoch
Das Online-Portal oder die App Ihrer Krankenkasse bietet meist den Menüpunkt „Rechnungen einreichen“. Nach dem Login wählen Sie die richtige Leistungsart (z. B. Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker) und laden die Rechnung als PDF oder Foto hoch. Achten Sie auf eine ausreichende Auflösung, damit alle Details lesbar bleiben.
- Dateigröße auf maximal 5–10 MB begrenzen, je nach Vorgabe der Kasse.
- Mehrseitige Rechnungen zu einer Datei zusammenfassen, damit keine Seiten verloren gehen.
- Upload-Quittung speichern und Ticket-Nummer notieren, falls später Nachfragen auftauchen.
Was tun bei drohender Fristablauf?
Läuft die vierjährige Verjährungsfrist bald ab, reicht ein formloses Schreiben per E-Mail oder Post, um den Anspruch zu wahren. Beschreiben Sie kurz die Leistung, nennen Sie den Behandlungstermin und heben Sie den Erstattungsanspruch hervor. Anschließend haben Sie weitere Wochen, die vollständigen Dokumente nachzureichen.
- Einreichungsdatum per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung sichern.
- Offene Beträge sofort aufführen, damit die Kasse prüfen kann, ob ein Vorschuss möglich ist.
- Termin beim Patientenberater vereinbaren, wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen fehlen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die DAK den Betrag nach erfolgreichem Upload der Rechnung auf das Konto des Versicherten zurücküberweist?
Die DAK überweist den Erstattungsbetrag nur dann auf Ihr Konto, wenn alle zwingenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die Rechnung muss vollständig und leserlich online übertragen, die Behandlung muss genehmigt oder in der Regelversicherung enthalten sein, Ihre Bankverbindung muss im Online-Portal hinterlegt sein und die Selbstbehaltgrenze bereits erreicht sein. Zudem darf kein offener Widerspruch oder eine Rückfrage der Krankenkasse laufen. Nach erfolgreichem Upload prüft die DAK in der Regel innerhalb von 14 Tagen; erst dann erfolgt die Auszahlung.
1. Welche Unterlagen müssen zur Rechnungs-Erstattung hochgeladen werden?
Die Qualität Ihrer Dokumente entscheidet über die Auszahlungsgeschwindigkeit. Reichen Sie immer die Original-Rechnung des Arztes oder Therapeuten ein, nicht nur die Kassenquittung. Fehlende Angaben wie Diagnoseschlüssel, Ziffern nach dem Gebührenordnungspunkt oder fehlende Unterschriften verzögern die Erstattung. Scannen oder fotografieren Sie in Farbe, bei mehreren Seiten zu einer PDF zusammengefasst.
- Rechnung mit vollständigem Leistungsziffern-Katalog (z. B. GOÄ-Positionen) und Praxis-Stempel
- Zusätzlich: Verordnung oder Überweisungsschein, wenn Leistung verschrieben wurde
- Bei Medikamenten: Apothekenquittung mit Zuzahlungsnachweis und BTM-Rezept, falls zutreffend
2. So melden Sie sich im DAK-Portal oder der App an und laden Rechnungen hoch
Die App „DAK Gesundheit“ funktioniert auf iOS und Android, das Online-Portal erreichen Sie über dak.de. Beide Wege führen zum gleichen Postfach. Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie eine Eingangs-ID; diese gilt als Nachweis im Streitfall. Achten Sie auf maximal 10 MB Dateigröße und gängige Formate (PDF, JPG, PNG). Tipp: Fotos direkt in der App schneiden und entzerren, damit alle Ränder sichtbar sind.
- Registrierung mit Versicherungsnummer, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse; danak-link in der Willkommensmail bestätigen
- Menüpunkt „Meine Leistungen > Rechnung einreichen“ anklicken, Betrag angeben und Kategorie wählen
- Datei hochladen, Zusammenfassung prüfen und mit „Jetzt senden“ abschließen; danach Eingangsbestätigung speichern
3. Worauf muss ich bei der Bankverbindung und beim Selbstbehalt achten?
Ohne korrekte IBAN kann die Krankenkasse nicht auszahlen. Im Profil des Online-Portals unter „Meine Daten“ die Bankverbindung hinterlegen und bei Wechsel sofort aktualisieren. Beachten Sie den gesetzlichen Selbstbehalt: Zuzahlungen, minderjährige Kinder und befreiende Bescheinigung (z. B. bei chronischer Krankheit) verändern die Höhe. Die DAK rechnet automatisch verrechnet – trotzdem lohnt ein Blick in den monatlichen Kontoauszug.
- IBAN und Kontoinhaber prüfen; bei Gemeinschaftskontos den Namen des Versicherten als Empfänger angeben
- Belege für Befreiung von der Zuzahlung (z. B. BMG-Ausweis) hochladen, damit Selbstbehalt reduziert wird
- Erstattungsbetrag mit dem Kontoauszug abgleichen; bei Differenz Widerspruch innerhalb von 4 Wochen schreiben
Häufig gestellte Fragen
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine DAK-Rechnung online hochzuladen?
Um Ihre Rechnung über das DAK-Online-Portal oder die DAK-App einzureichen, benötigen Sie lediglich eine stabile Internetverbindung und ein digitales Bild Ihres Belegs. Achten Sie darauf, dass die Datei als PDF, JPG oder PNG vorliegt und nicht größer als 10 MB ist. Die Auflösung muss ausreichen, damit alle Leistungsdaten – vom Arztstempel bis zur ICD-10-Diagnose – vollständig leserlich bleiben. Falls Sie mehrere Seiten haben, können Sie diese in einer einzigen PDF zusammenfassen oder nacheinander als Fotos hochladen. Die DAK Krankenkasse empfiehlt, vor dem Absenden den Erstattungsantrag digital zu unterschreiben, damit keine Verzögerung entsteht.
Kann ich auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemeinsam mit der Rechnung hochladen?
Ja, Sie können Ihre bunte AU-Kopie zusammen mit der Arztrechnung im selben Upload-Vorgang an die Dokumentenablage senden. Öffnen Sie dazu den Reiter „Rechnung und Kosten“, wählen Sie „Neue Rechnung“ und klicken Sie auf „Weitere Dokumente anhängen“. So entfällt das gesonderte Hochladen über den Menüpunkt „AU & Krankmeldung“. Achten Sie darauf, dass beide Formulare das gleiche Datum tragen und die Rechnung die ICD-Nummer enthält, die auch auf der AU steht. Die Erstattung erfolgt dann gebündelt, und Sie behalten den Überblick über offene Forderungen.
Wie lange dauert es, bis die DAK meine Rechnung bearbeitet und die Erstattung auf mein Konto überweist?
Nachdem Sie die Rechnung erfolgreich hochgeladen haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. In der Regel prüft die DAK Krankenkasse Ihre Unterlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen. Der Erstattungsbetrag wird direkt auf das bei der Kasse hinterlegte Konto überwiesen. Sollten fehlende Angaben – etwa eine fehlende Bankverbindung oder ein unvollständiger Behandlungsverlauf – vorliegen, wird der Status im Online-Portal rot markiert und Sie erhalten eine Nachricht mit konkretem Handlungsbedarf. Halten Sie deshalb Ihre Kontaktdaten im Profil aktuell, um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.
Was tun, wenn der Upload technisch scheitert oder die Rechnung als „nicht lesbar“ abgelehnt wird?
Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Webbrowser aktuell ist und Pop-ups für das DAK-Portal erlaubt sind. Sollte die Datei trotzdem nicht hochgeladen werden, verkleinern Sie das Bild oder wandeln Sie es in ein PDF um – kostenlose Online-Converter helfen hier schnell. Wird die Rechnung mit dem Hinweis „nicht lesbar“ zurückgewiesen, fotografieren oder scannen Sie sie erneut bei hellem Licht und achten Sie auf scharfe Kanten. Vergessen Sie nicht, beide Seiten der Rechnung und ggf. die Zuzahlungsquittung mit hochzuladen. Falls weiterhin Probleme auftreten, können Sie das Dokument auch per E-Mail an rechnung@dak.de senden oder die DAK-App nutzen, die oft stabiler ist als der Browser.
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