In Deutschland ist die Kostenübernahme von Medikamenten ein wichtiger Aspekt der Gesundheitspolitik. Jährlich werden Milliarden von Euro für Arzneimittel ausgegeben, um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten oder wiederherzustellen. Doch wie funktioniert die Kostenübernahme von Medikamenten in Deutschland tatsächlich? Wer zahlt für welche Medikamente und unter welchen Voraussetzungen? In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte der Kostenübernahme von Medikamenten in Deutschland näher beleuchten und klären, wie das System funktioniert.

Wie funktioniert die Kostenübernahme von Medikamenten in Deutschland?
In Deutschland werden die Kosten für Medikamente von den Krankenkassen übernommen, wenn sie ärztlich verordnet wurden und einen bestimmten Zweck erfüllen. Die Kostenübernahme erfolgt über verschiedene Kanäle, je nach Art des Medikaments und der Krankenversicherung.
Arzneimittelgesetz: Die gesetzliche Grundlage
Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt die Zulassung, Herstellung, Vermarktung und Abgabe von Arzneimitteln in Deutschland. Es definiert die Anforderungen für die Zulassung von Medikamenten und legt fest, welche Arzneimittel für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen zugelassen sind.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und einen bestimmten Zweck erfüllen. Die GKV zahlt die Kosten für Medikamente, die in den Leistungskatalog aufgenommen sind. Der Leistungskatalog wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine freiwillige Krankenversicherung an, die sich an Selbstständige, Freiberufler und andere Bevölkerungsgruppen richtet. Die PKV übernimmt die Kosten für Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und einen bestimmten Zweck erfüllen. Die PKV hat jedoch mehr Spielraum bei der Auswahl der zu übernehmenden Medikamente als die GKV.
Art des Medikaments | Kostenübernahme durch GKV | Kostenübernahme durch PKV |
---|---|---|
Zulassungsarzneimittel | Ja | Ja |
Ausnahmerezepturarzneimittel | Nein | Ja (optional) |
Rezeptfreie Arzneimittel | Nein | Nein |
Rezeptfreie Arzneimittel: Ausnahme von der Kostenübernahme
Rezeptfreie Arzneimittel sind Medikamente, die ohne ärztliches Rezept bei einer Apotheke erworben werden können. Die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Ausnahmerezepturarzneimittel: Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung
Ausnahmerezepturarzneimittel sind Medikamente, die nicht im Leistungskatalog der GKV aufgenommen sind, aber unter bestimmten Bedingungen für die Kostenübernahme zugelassen werden können. Die Kostenübernahme für Ausnahmerezepturarzneimittel erfolgt nach Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse.
Wann wird ein Medikament von der Krankenkasse bezahlt?
Ein Medikament wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn es sich um ein verordnungsfähiges Arzneimittel handelt, das für die Behandlung einer bestimmten Krankheit oder Gesundheitsstörung notwendig ist. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medikamente, die von einem Arzt verordnet wurden und im Arzneimittelverzeichnis (AMV) aufgeführt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Kostenerstattung eines Medikaments müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Medikament muss für die Behandlung einer bestimmten Krankheit oder Gesundheitsstörung notwendig sein.
- Das Medikament muss von einem Arzt verordnet worden sein.
- Das Medikament muss im Arzneimittelverzeichnis (AMV) aufgeführt sein.
Wie wird die Kostenübernahme entschieden?
Die Entscheidung über die Kostenübernahme für ein Medikament trifft die Krankenkasse auf Basis folgender Kriterien:
- Die Wirksamkeit und Sicherheit des Medikaments.
- Die Notwendigkeit des Medikaments für die Behandlung der Krankheit oder Gesundheitsstörung.
- Die Kosten-Nutzen- Relation des Medikaments.
Kann ich mich gegen die Ablehnung der Kostenübernahme wehren?
Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Medikament ablehnt, kann der Patient gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Dazu muss er sich an die Krankenkasse wenden und begründen, warum er die Kostenübernahme für notwendig hält. Es ist auch möglich, einen Sozialgerichtsprozess anzustrengen, wenn die Krankenkasse die Ablehnung aufrechterhält.
Welche Medikamente werden von den Kassen nicht mehr bezahlt?
Medikamente, die von den Kassen nicht mehr bezahlt werden
In Deutschland gibt es einige Medikamente, die von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. Dies kann aufgrund von verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. wenn ein bestimmtes Medikament nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt ist oder wenn die Wirksamkeit eines Medikaments nicht ausreichend belegt ist. Hier sind einige Beispiele für Medikamente, die von den Kassen nicht mehr bezahlt werden:
Homöopathische und anthroposophische Mittel
Seit dem 1. Januar 2004 zahlt die GKV keine homöopathischen und anthroposophischen Mittel mehr. Dies betrifft auch Präparate, die zuvor von den Kassen bezahlt wurden. Die Entscheidung wurde getroffen, da die Wirksamkeit dieser Mittel nicht ausreichend belegt ist.
Verbandsstoffe und Sauerstofftherapie
Verbandsstoffe und Sauerstofftherapie werden nicht mehr von den Kassen bezahlt, wenn sie nicht von einem Arzt verordnet wurden. Dies gilt auch für die Anwendung von Sauerstoff bei Patienten mit chronischen Erkrankungen. Die Kassen bezahlen nur noch die Behandlung, wenn es sich um eine akute Erkrankung handelt.
Schlankheitsmittel und Anti-Aging-Produkte
Schlankheitsmittel und Anti-Aging-Produkte werden von den Kassen nicht bezahlt, da sie nicht als medizinisch notwendig angesehen werden. Dies gilt auch für Mittel, die den Stoffwechsel ankurbeln sollen oder die Hautalterung verlangsamen sollen. Die Kassen bezahlen nur Medikamente, die eine nachgewiesene Wirkung auf die Behandlung einer bestimmten Krankheit haben.
- Homöopathische Mittel wie Arnica oder Belladonna
- Anthroposophische Mittel wie Heilpflanzen oder Mineralstoffe
- Verbandsstoffe wie Pflaster oder Gelenkstützen
- Sauerstofftherapie bei chronischen Erkrankungen
- Schlankheitsmittel wie Fatburner oder Appetitzügler
- Anti-Aging-Produkte wie Vitamine oder Mineralstoffe
Wie hoch ist der Eigenanteil bei Medikamenten?
Der Eigenanteil bei Medikamenten ist in Deutschland unterschiedlich hoch und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass der Eigenanteil bei rezeptpflichtigen Medikamenten höher ist als bei nicht rezeptpflichtigen.
Rezeptpflichtige Medikamente
Der Eigenanteil bei rezeptpflichtigen Medikamenten beträgt in der Regel 10 Prozent des Arzneimittelpreises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Dieser Eigenanteil wird von der Krankenkasse nicht erstattet und muss vom Patienten selbst getragen werden.
Nicht rezeptpflichtige Medikamente
Bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten, wie z.B. Schmerzmitteln oder Hautcremes, beträgt der Eigenanteil in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. Der Eigenanteil kann jedoch je nach Medikament und Apotheke variieren. Es lohnt sich, vor dem Kauf verschiedener Apotheken anzufahren, um den besten Preis zu erzielen.
Sonderfälle
Es gibt einige Sonderfälle, bei denen der Eigenanteil auf 0 Euro reduziert wird. Dazu gehören z.B. Medikamente für chronisch Kranke, wie Diabetiker oder Menschen mit Bluthochdruck. Außerdem sind einige Medikamente für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Eigenanteilregelung ausgenommen.
- Medikamente für chronisch Kranke
- Medikamente für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Medikamente für Menschen mit bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Bluthochdruck oder Diabetes
Wann ist ein Medikament erstattungsfähig?
Ein Medikament ist erstattungsfähig, wenn es von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannt und in den Leistungskatalog aufgenommen wurde. Dieser Katalog enthält alle Arzneimittel, die von den Krankenkassen übernommen werden.
Bedingungen für die Erstattungsfähigkeit
Ein Arzneimittel muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um erstattungsfähig zu sein. Dazu gehören:
- Die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Die Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
- Die Aufnahme in den Leistungskatalog
Antragstellung und Begutachtung
Der Antrag auf Erstattungsfähigkeit wird vom Hersteller des Arzneimittels gestellt. Der G-BA prüft den Antrag und führt eine Begutachtung durch. Dazu gehören:
- Die Prüfung der Wirkstoffzusammensetzung und der Herstellung des Arzneimittels
- Die Bewertung der Wirksamkeit und der Sicherheit des Arzneimittels
- Die Prüfung der Kosten-Nutzen-Analyse
Rechtsgrundlagen für die Erstattungsfähigkeit
Die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln ist in Deutschland durch folgende Rechtsgrundlagen geregelt:
- Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Das Arzneimittelgesetz (AMG)
- Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Weitere Informationen
Wer übernimmt die Kosten für Medikamente in Deutschland?
In Deutschland werden die Kosten für Medikamente von verschiedenen Instanzen übernommen. Die Krankenkassen sind die größten Zahlenden. Sie übernehmen die Kosten für Medikamente, die von Ärzten verschrieben werden und die im Zulassungsverfahren zugelassen sind. Darüber hinaus gibt es auch privaten Krankenversicherungen, die Kosten für Medikamente übernehmen. In einigen Fällen müssen Patienten auch einen Eigenanteil leisten.
Wie hoch sind die Kosten für Medikamente in Deutschland?
Die Kosten für Medikamente in Deutschland variieren je nach Art und Preis des Medikaments. Ein Großteil der Medikamente wird von den Krankenkassen übernommen, einige müssen jedoch von den Patienten selbst bezahlt werden. Der Eigenanteil kann je nach Medikament und Krankenkasse unterschiedlich hoch sein. Es gibt auch Rabattmodelle, bei denen die Krankenkassen mit den Pharmazeutischen Unternehmen Rabatte aushandeln, um die Kosten zu reduzieren.
Kann ich als Patient selbst entscheiden, welches Medikament ich nehme?
Grundsätzlich entscheidet der Arzt, welches Medikament für den Patienten am besten geeignet ist. Es gibt jedoch Fälle, in denen der Patient zwischen verschiedenen Medikamenten wählen kann. Wenn ein Arzt ein Medikament verschreibt, das nicht von der Krankenkasse übernommen wird, kann der Patient nach einer Zweitmeinung fragen und dann entscheiden, ob er das Medikament selbst bezahlt oder ein anderes, von der Krankenkasse übernommenes Medikament nimmt.
Kann ich Medikamente auch ohne Rezept kaufen?
In Deutschland gibt es freiverkäufliche Medikamente, die ohne Rezept in Apotheken oder Drogerien erworben werden können. Diese Medikamente sind in der Regel für leichte Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Husten gedacht. Es gibt jedoch auch verschreibungspflichtige Medikamente, die nur mit einem Rezept des Arztes erhältlich sind. Diese Medikamente sind für schwere Krankheiten oder benötigen eine ärztliche Überwachung.