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Welche Leistungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt?

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Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems in Deutschland. Jeder, der in Deutschland beschäftigt ist oder selbständig tätig ist, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Doch was genau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt? Welche Leistungen können Versicherte erwarten, wenn sie krank werden oder einen Unfall haben? In diesem Artikel werden wir genau diese Fragen beantworten und einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geben, um Ihnen eine bessere Übersicht über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verschaffen.

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Welche Leistungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende Leistungspalette, um die gesundheitliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungen aufgeführt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.

Ärztliche Behandlung und Untersuchungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind ärztliche Behandlungen und Untersuchungen abgedeckt, die von zugelassenen Ärzten und Psychotherapeuten durchgeführt werden. Dazu gehören auch Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel Krebsvorsorgeuntersuchungen oder Gesundenuntersuchungen.

Zahnärztliche Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, wie zum Beispiel Zahnfüllungen, Zahnreinigungen und Zahnersatz. Außerdem sind Kieferorthopädie und Mund- und Kieferchirurgie abgedeckt.

Krankenhausbehandlung

Bei stationärer Krankenhausbehandlung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung, Operationen, Medikamente und Pflege. Die Wahl des Krankenhauses ist frei, jedoch sollten die Versicherten sich vorher informieren, ob das gewählte Krankenhaus einen Vertrag mit der Krankenkasse hat.

Heilmittel und Hilfsmittel

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Heilmittel, wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Außerdem sind Hilfsmittel, wie zum Beispiel Krankenfahrstühle, Prothesen und Hörgeräte, abgedeckt.

Rehabilitation und Kur

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet auch Leistungen für Rehabilitation und Kur. Diese Leistungen sollen den Versicherten helfen, ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zu verbessern.

LeistungsbereichBeschreibung
Ärztliche Behandlung und Untersuchungenärztliche Behandlungen und Untersuchungen von zugelassenen Ärzten und Psychotherapeuten
Zahnärztliche LeistungenZahnfüllungen, Zahnreinigungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Mund- und Kieferchirurgie
Krankenhausbehandlungstationäre Behandlung, Operationen, Medikamente und Pflege
Heilmittel und HilfsmittelPhysiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Krankenfahrstühle, Prothesen und Hörgeräte
Rehabilitation und KurRehabilitation und Kur zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit

Was deckt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ab?

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Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt eine Vielzahl von Leistungen ab, die dazu beitragen, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und wiederherzustellen.

ambulante Leistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen durch Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer. Hierzu gehören unter anderem:

  1. ärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  2. Rezepte für Medikamente und Hilfsmittel
  3. physikalische Therapien wie Massage, Krankengymnastik und Ergotherapie

stationäre Leistungen

Darüber hinaus zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für stationäre Behandlungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Dazu gehören:

  1. Krankenhausaufenthalte für Operationen, Untersuchungen und Behandlungen
  2. Rehabilitationsmaßnahmen wie Physio- und Ergotherapie
  3. pflegerische Leistungen wie Schulung und Beratung

Zusätzliche Leistungen

Neben den ambulanten und stationären Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung weitere zusätzliche Leistungen an, die zur Gesundheitsvorsorge und -förderung beitragen. Hierzu gehören:

  1. Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennung und Gesundheitschecks
  2. Impfungen gegen verschiedene Krankheiten
  3. Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Rollstühle

Was sind die 4 Hauptaufgabenleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vier Hauptaufgabenleistungen, um den Versicherten umfassenden Schutz und Sicherheit im Falle von Krankheiten oder Unfällen zu gewährleisten.

Versorgungsaufgaben

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Krankenversorgung von Versicherten. Dazu gehören:

  1. Durchführung von ärztlichen Behandlungen und medizinischen Untersuchungen
  2. Versorgung mit Arzneimitteln und Hilfsmitteln
  3. Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen

Präventionsaufgaben

Eine weitere Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Prävention von Krankheiten. Dazu gehören:

  1. Gesundheitsaufklärung und -beratung
  2. Vorsorgeuntersuchungen und -maßnahmen
  3. Impfungen und Schutzimpfungen

Entgeltaufgaben

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Entgeltleistung an die Versicherten. Dazu gehören:

  1. Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  2. Mutterschaftsgeld bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  3. Pflegeleistungen im Falle von Pflegebedürftigkeit

Welche Leistungen werden von den Krankenkassen erbracht?

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Die Krankenkassen erbringen eine Vielzahl von Leistungen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Versicherten zu erhalten und zu verbessern.

ambulante Leistungen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ambulante Behandlungen durch Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten und andere medizinische Fachleute. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Arztkosten für Diagnosen, Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen
  2. Kosten für Medikamente und Hilfsmittel
  3. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

stationäre Leistungen

Bei stationären Aufenthalten in Krankenhäusern oder Reha-Zentren übernehmen die Krankenkassen die Kosten für:

  1. Unterkunft und Verpflegung während des Klinikaufenthalts
  2. Operationen, Behandlungen und medizinische Leistungen
  3. Verordnete Medikamente und Hilfsmittel während des Aufenthalts

Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Die Krankenkassen fördern auch Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, um die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und zu verbessern. Hierzu gehören:

  1. Vorsorgeuntersuchungen und Screening-Tests
  2. Rehabilitationsmaßnahmen nach Krankheiten oder Unfällen
  3. Kurse und Seminare zur Gesundheitsförderung

Was sind Erstattungen von der gesetzlichen Krankenversicherung?

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Erstattungen von der gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungen, die die Krankenkasse ihren Mitgliedern zahlt, um Aufwendungen für medizinische Behandlungen, Medikamente, Heilhilfsmittel und andere Gesundheitsleistungen zu ersetzen.

Voraussetzungen für Erstattungen

Damit die Krankenkasse eine Erstattung zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  1. Ordentliche Mitgliedschaft: Der Patient muss ordentliches Mitglied der Krankenkasse sein.
  2. ärztliche Verordnung: Die Behandlung oder das Medikament muss von einem Arzt verordnet worden sein.
  3. Notwendigkeit: Die Behandlung oder das Medikament muss medizinisch notwendig sein.

Besondere Erstattungsregelungen

Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Krankenkasse besondere Erstattungsregelungen anwendet. Dazu gehören:

  1. Vorsorgeuntersuchungen: Die Krankenkasse zahlt für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge oder Schwangerschaftsvorsorge.
  2. Rehabilitationsmaßnahmen: Die Krankenkasse zahlt für Rehabilitationsmaßnahmen, wie z.B. Physiotherapie oder Ergotherapie.
  3. Sonderleistungen: Die Krankenkasse zahlt für Sonderleistungen, wie z.B. Brillen oder Hörgeräte.

Begrenzungen der Erstattungen

Es gibt bestimmte Begrenzungen, die bei Erstattungen durch die Krankenkasse zu beachten sind. Dazu gehören:

  1. Ziffernkürzung: Die Krankenkasse zahlt nur einen bestimmten Anteil der Aufwendungen.
  2. <strong Selbstbeteiligung: Der Patient muss einen bestimmten Anteil der Aufwendungen selbst tragen.
  3. <strong Höchstbeträge: Die Krankenkasse zahlt nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Welche Arten von Behandlungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle ärztlichen Behandlungen abgedeckt, die medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Rehabilitationen und Vorsorgeuntersuchungen. Es werden auch Medikamente und Hilfsmittel wie zum Beispiel Gehhilfen oder Hörgeräte übernommen.

Sind auch alternative Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt?

Ja, in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie abgedeckt, wenn sie von einem approbierten Arzt durchgeführt werden und medizinisch notwendig sind. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit diese Leistungen übernommen werden. Es ist ratsam, sich vorher mit der Krankenkasse zu beraten, um sicherzustellen, dass die gewünschte Behandlungsmethode abgedeckt ist.

Kann ich mich in der gesetzlichen Krankenversicherung frei zwischen verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern wählen?

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte ein freies Wahlrecht zwischen verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern. Sie können sich frei zwischen verschiedenen Fachärzten wie zum Beispiel Kardiologen, Orthopäden oder Gynäkologen entscheiden. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Vollkostenübernahme zu erhalten.

Müssen mich meine Angehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern?

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Ehepartner und Kinder nur dann mitversichert werden, wenn sie selbst nicht sozialversicherungspflichtig sind oder kein eigenes Einkommen haben. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Mitversicherung zu erhalten. Es ist ratsam, sich vorher mit der Krankenkasse zu beraten, um sicherzustellen, dass die Angehörigen mitversichert werden können.

Subir