- Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und wie erhalte ich sie?
- Welche medizinischen Leistungen sind mit der EHIC im Ausland abgedeckt?
- Gilt die EHIC auch in Nicht-EU-Ländern?
- Was soll ich tun, wenn ich im Ausland medizinische Hilfe benötige und die EHIC nicht akzeptiert wird?
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Wenn Sie ins Ausland reisen, ist es wichtig zu wissen, ob Ihre Krankenversicherung Sie auch außerhalb Deutschlands schützt. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der AOK bietet Ihnen als gesetzlich Versicherter in vielen europäischen Ländern Zugang zu medizinischer Versorgung. Doch was genau ist abgedeckt und worauf sollten Sie achten?
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Leistungen der EHIC bei Auslandsaufenthalten und worauf Sie bei der Nutzung im Rahmen Ihrer AOK-Versicherung achten müssen, damit Sie vor unvorhergesehenen Kosten geschützt sind.
Leistungsumfang der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) der AOK im Ausland
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der AOK ermöglicht es Versicherten, im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, die für die jeweilige Krankheit oder Verletzung notwendig sind. Die EHIC deckt ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und notwendige Medikamente ab, sofern diese im Rahmen des europäischen Gesundheitssystems des jeweiligen Landes erforderlich sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass die EHIC nicht für Rücktransporte oder Reiserücktrittskosten aufkommt.
Abgedeckte Leistungen im Detail
Die EHIC der AOK deckt eine Vielzahl von medizinischen Leistungen ab, darunter ärztliche Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel. Die Leistungen müssen jedoch notwendig und angemessen sein und richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Gesundheitssystems im Ausland.
Unterschiede zwischen EHIC und Reisekrankenversicherung
Während die EHIC der AOK grundlegende medizinische Leistungen im Ausland abdeckt, bietet eine Reisekrankenversicherung zusätzlichen Schutz, wie z.B. Rücktransporte oder Kosten für einen medizinischen Notfall. Es ist ratsam, beide Optionen zu kombinieren, um umfassend abgesichert zu sein.
Anwendung der EHIC in verschiedenen Ländern
Die EHIC ist in allen EU-Ländern sowie in einigen weiteren europäischen Staaten gültig. Es ist jedoch wichtig, vor Reiseantritt zu prüfen, ob das jeweilige Land die EHIC anerkennt und welche spezifischen Anforderungen gelten.
Beantragung und Gültigkeit der EHIC
Die Beantragung der EHIC erfolgt in der Regel online oder über die AOK-App. Die Karte ist in der Regel unbefristet gültig, solange die Krankenversicherung besteht. Es ist ratsam, vor einer Reise die Gültigkeit der EHIC zu überprüfen.
Wichtige Hinweise für die Nutzung der EHIC
Bei der Nutzung der EHIC im Ausland ist es wichtig, die lokalen Vorschriften zu beachten und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. In einigen Fällen kann eine Zuzahlung erforderlich sein, die später von der Krankenkasse erstattet wird.
| Land | EHIC Anerkennung | Zuzahlung erforderlich |
|---|---|---|
| Deutschland | Ja | Nein |
| Frankreich | Ja | Ja, teilweise |
| Italien | Ja | Ja, teilweise |
| Spanien | Ja | Nein |
| Österreich | Ja | Ja, teilweise |
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und wie erhalte ich sie?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist eine kostenlose Karte, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, wie der AOK, ausgegeben wird. Sie ermöglicht es Versicherten, im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, die für sie in Deutschland üblich sind. Die Karte ist in der Regel automatisch bei der Krankenkasse registriert, wenn man gesetzlich versichert ist.
Man kann sie bei der AOK anfordern oder direkt bei der ersten Anmeldung zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Die EHIC ist für alle EU-Staaten sowie einige andere Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gültig.
Welche medizinischen Leistungen sind mit der EHIC im Ausland abgedeckt?
Mit der EHIC sind ärztlich notwendige Behandlungen im Ausland abgedeckt, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und die Verordnung von Medikamenten. Die EHIC deckt jedoch nur Leistungen ab, die medizinisch notwendig sind und die auch in Deutschland von der Krankenkasse übernommen würden.
Nicht abgedeckt sind in der Regel eleive Behandlungen oder Krankenrücktransporte.
Gilt die EHIC auch in Nicht-EU-Ländern?
Die EHIC ist grundsätzlich in allen EU-Staaten gültig. Darüber hinaus wird sie in einigen Nicht-EU-Ländern anerkannt, wie zum Beispiel in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Für Reisen in andere Nicht-EU-Länder ist die EHIC nicht gültig, und es ist ratsam, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um ausreichend abgesichert zu sein.
Was soll ich tun, wenn ich im Ausland medizinische Hilfe benötige und die EHIC nicht akzeptiert wird?
Wenn im Ausland die EHIC nicht akzeptiert wird oder wenn weitere medizinische Leistungen erforderlich sind, die nicht von der EHIC abgedeckt werden, sollte man sich an die AOK wenden, um Unterstützung zu erhalten. In dringenden Fällen kann es auch hilfreich sein, den europäischen Notruf unter der Nummer 112 zu kontaktieren.
Zudem ist es ratsam, vor der Reise zu prüfen, ob eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll ist, um umfassend abgesichert zu sein.
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