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DAK Kostenerstattung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für schnelle Rückerstattung
Rezeptgebühren, Zahnarztrechnung, Krankschreibung – die DAK will alles digital, doch der Upload ruckelt, die Formulare sind ein Flickenteppich und plötzlich droht Storno. Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken: Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie Belege per App oder Browser rasch und korrekt einreichen, Auszahlungen beschleunigen und Papierchaos endlich abschütteln – in wenigen Minuten, ohne Hotline-Warteschleife.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie Ihre DAK Kostenerstattung online und papierlos
Möchten Sie Arztrechnungen, Rezepte oder Kuren von der DAK zurückbekommen, können Sie die Kostenerstattung in unter zehn Minuten digital einreichen. Loggen Sie sich dafür in Ihr persönliches DAK-Mitgliedskonto ein, wählen Sie „Leistungen & Erstattungen > Neue Erstattung“, fotografieren oder scannen Sie alle Belege und laden Sie sie als PDF, JPG oder PNG hoch. Kontrollieren Sie Ihre IBAN, ergänzen Sie fehlende Angaben (z. B. Verordnungs- oder Rechnungsdatum) und senden Sie den Antrag per Klick ab. Die Bestätigung erscheint sofort im Postfach; meist fließt Geld innerhalb von zwei Wochen auf Ihr Konto.
1. Voraussetzungen: Wer darf eine DAK Kostenerstattung beantragen?
Grundvoraussetzung ist eine aktive Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Der Behandlungsfall muss während Ihres Versicherungszeitraums liegen und Sie müssen vorab selbst die Arzt- oder Apothekenrechnung beglichen haben. Private Zusatzleistungen (z. B. IGEL) sind erstattungsfähig, wenn sie in der Heil- und Hilfsmittel-Richtlinie stehen oder ärztlich verordnet wurden. Achten Sie auf das Quartalslimit: Beträge unter 50 EUR pro Quartal werden nur erstattet, wenn Sie den Mindesteigenanteil bereits durch andere Leistungen dieses Quartal überschritten haben.
2. Welche Wege führen zum Ziel: App, Online-Portal oder Post?
Die DAK-App (iOS/Android) ist die bequemste Variante, weil Kamera-Upload und IBAN-Speicher integriert sind. Alternativ nutzen Sie das Browser-Portal „Meine DAK“; hier lassen sich mehrere Rechnungen gleichzeitig hochladen. Wer mag, kann den ausgefüllten Antrag ausdrucken und per Post einreichen – das verzögert jedoch die Bearbeitung um durchschnittlich fünf Tage. Fax wird nicht mehr akzeptiert.
3. Dokumente richtig sammeln: Was muss hochgeladen werden?
Laden Sie stets die Originalrechnung mit Leistungsziffern/Einzelpositionen, die Zahlungsbestätigung (Kontoauszug, EC-Beleg oder Kreditkartenabrechnung) und bei verschriebenen Medikamenten das grüne Rezept hoch. Bei Heilmitteln (Physio, Ergo, Logopädie) reichen Sie bitte zusätzlich die Verordnung und den Verordnungsnachweis (Knopf/Chip). Alle Dateien sollten 5 MB nicht überschreiten und frei von Passwortschutz sein.
4. Bearbeitungszeit und Status: Wann ist Geld auf dem Konto?
Nach Eingang benötigt die DAK durchschnittlich 7–14 Kalendertage zur Prüfung. Der Status „in Bearbeitung“ wechselt zuerst auf „an externen Prüfdienstleister übermittelt“, danach auf „erledigt“. Sobald der Betrag überwiesen wurde, erhalten Sie eine push-Benachrichtigung und finden die Abrechnung im Postfach. Bei Rückfragen reserviert sich die Kasse bis zu sechs Wochen.
5. Häufige Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden
Ein vergessener Verordnungs-Code oder eine fehlende KV-Nummer führt zum automatischen Hinweis und Verzögerung. Achten Sie darauf, dass Rechnung und Zahlungsnachweis identische Beträge zeigen. Scans sollten 300 dpi aufweisen; bei Fotos blenden Sie Schatten und Blendung aus. Zahlen Sie bitte Rechnungen nicht bar, da ein Kassenbon meist keine vollständigen Zahlungsdetails enthält.
| Antragsweg | Login notwendig | Upload-Formate | mittl. Auszahlung | besonderer Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| DAK-App | ja | JPG, PNG, PDF | ca. 9 Tage | Kamera-Scan integriert |
| Online-Portal | ja | PDF, JPG, PNG, ZIP | ca. 10 Tage | mehrere Rechnungen möglich |
| Post | nein | Papier | ca. 15 Tage | Formular runterladen |
DAK Kostenerstattung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre erfolgreiche Rückerstattung
Welche Schritte muss ein Versicherter unternehmen, um von der DAK eine Rückerstattung bereits bezahlter Arzt- oder Apothekerrechnungen zu erhalten?
Wer von der DAK bereits selbst bezahlte Arzt- oder Apothekerrechnungen zurückbekommen möchte, muss diese Rechnungen inklusive aller Dokumente innerhalb von zwölf Monaten nach dem Behandlungs- bzw. Abgabetag beim Online-Portal „Meine DAK“ oder der App hochladen. Alternativ kann man die Unterlagen per Post einreichen. Die Erstattung erfolgt – sofern die Leistung versichert und nicht durch andere Kostenträger abgedeckt ist – binnen zwei Wochen auf das hinterlegte Konto.
1. Voraussetzungen: Wann übernimmt die DAK die Kosten?
Die DAK erstattet nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig, der Leistungserbringer zugelassen und zum Zeitpunkt der Behandlung Ihre Versicherungspflicht besteht. Rezepte müssen vor dem Kauf erst von einem DAK-Arzt unterschrieben worden sein; rezeptfreie Medikamente werden nicht übernommen. Achten Sie darauf, dass alle Originalbelege vollständig und leserlich sind.
- Rezept wurde vor dem Erwerb von einem DAK-Vertragsarzt quittiert.
- Behandlung fand während eines gültigen Versicherungsverhältnisses statt.
- Rechnungen sind auf Ihren Versicherten-Namen ausgestellt und nicht älter als zwölf Monate.
2. So reichen Sie Ihre Rechnung digital ein
Loggen Sie sich in „Meine DAK“ oder die kostenlose DAK-App ein, wählen Sie „Kosten erstatten lassen“, fotografieren Sie mit der integrierten Kamera Ihre Rechnung und ggf. weitere Dokumente (z. B. Verordnung, Befundbericht) in einem Durchgang. Kontrollieren Sie die automatisch erfassten Daten, ergänzen Sie fehlende Angaben wie Ihre IBAN und senden Sie den Antrag ab. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer.
- Fotos in gutem Licht und rechtwinklig aufnehmen – keine Ecken oder Schatten.
- Rezeptnummer, Betrag und Datum müssen vollständig sichtbar sein.
- Nach dem Absenden den Status unter „Meine Anträge“ verfolgen und ggf. Nachweise nachreichen.
3. Was tun, wenn die Erstattung stockt oder fehlt?
Sollte die Erstattung länger als zwei Wochen dauern, prüfen Sie zuerst online den Bearbeitungsstand. Fehlende Unterlagen werden in der Nachrichtensektion des Online-Portals angefordert. Laden Sie diese zeitnah hoch oder senden Sie sie per Post mit der genannten Vorgangsnummer. Bei Ablehnungen lesen Sie den Bescritt sorgfältig: häufig fehlt die ärztliche Verordnung oder die Rechnung übersteigt das gesetzliche Limit. Widerspruch können Sie elektronisch oder schriftlich innerhalb eines Monats einlegen.
- Online-Status prüfen und offene Punkte sofort nachreichen.
- Im Zweifel beim DAK-Service-Center anrufen: 040 2023 122 300 (Mo–Fr 7–20 Uhr).
- Widerspruch begründen und ggf. weitere Dokumente wie Heil- und Kostenpläne beifügen.
Für welche Gesundheitsleistungen überweist die DAK dem Versicherten die vorab geleisteten Beträge – und welche Kosten bleiben ausdrücklich ausgeschlossen?
Die DAK überweist vorab selbstgetragene Kosten für Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, aber aus Gründen der Sach- oder Ortserbringung nicht direkt abgerechnet werden konnten – etwa Arzt- oder Zahnarztrechnungen, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhaus-Teilbeträge oder Reisekosten zur Therapie. Voraussetzung ist, dass die Rechnung korrekt ist, die Leistung medizinisch notwendig und vorab genehmigt wurde.
Nicht erstattungsfähig bleiben: reine Privatleistungen (IGEL), nicht verschreibungspflichtige Kosmetika, Kuren ohne Bescheinigung, Eigenanteile, die die 10-%-Regelung überschreiten, sowie Kosten, die bereits über andere Kostenträger laufen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit die DAK die Erstattung garantiert?
Die DAK prüft jede Rückerstattung nach § 13 SGB V. Damit Ihr Geld fließt, müssen Sie zeigen, dass die Leistung medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar ist. Rechnungen dürfen nicht älter als vier Jahre sein und müssen alle Pflichtangaben enthalten. Für teure Hilfsmittel oder Heilpraktikerleistungen brauchen Sie außerdem eine vorherige Genehmigung.
- Laden Sie vorab die Genehmigung (z. B. für Hilfsmittel) im Online-Portal hoch oder beantragen Sie sie per App.
- Reichen Sie immer die Original-Rechnung sowie ärztliche Verordnung oder Kassenrezept ein.
- Vergessen Sie nicht die IBAN in Ihrem Profil – nur so kann die Erstattung per Überweisung erfolgen.
So reichen Sie Rechnungen und Dokumente digital bei der DAK ein
Scannen oder fotografieren Sie Ihre Unterlagen einfach mit dem Smartphone. Die DAK akzeptiert PDFs sowie JPG/PNG bis 10 MB. Nach dem Upload erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und können den Bearbeitungsstand jederzeit einsehen. Papierpost ist damit passé – und das Geld ist meist innerhalb von zwei Wochen auf Ihrem Konto.
- Öffnen Sie die DAK-Gesundheit-App, wählen Sie „Kosten erstatten“ und scannen Sie die Dokumente ein.
- Kontrollieren Sie, ob alle Seiten vollständig und gut lesbar sind, bevor Sie die Rechnung abschicken.
- Speichern Sie die Versandnummer – so können Sie später Nachfragen direkt zuordnen.
Diese Kosten übernimmt die DAK nicht – und so umgehen Sie Ausfalltage
Privatärztliche Zusatzleistungen, reine Schönheitsoperationen, nicht verordnete Nahrungsergänzungsmittel oder Rechnungen von ausländischen Kliniken ohne EU-Krankenversicherungskarte bleiben außen vor. Gleiches gilt für Kuren, die als „Erholung“ gelten. Wer vorab fragt, spart sich ärgerliche Absagen: Im Online-Portal finden Sie eine Checkliste „Nicht erstattungsfähige Kosten“.
- Prüfen Sie vor Behandlung per Chat oder Hotline, ob Ihre Wunschleistung unter die Krankenkasse fällt.
- Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Kostenzusage schriftlich geben, wenn die Leistung im Graubereich liegt.
- Sammeln Sie Kleinbeträge (unter 10 €) und reichen Sie gebündelt ein – so sparen Sie sich Transaktionsgebühren und beschleunigen die Erstattung.
Innerhalb welcher Bearbeitungsfrist kann der Versicherte mit der Gutschrift der genehmigten Erstattung auf seinem Konto rechnen?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Ihnen die genehmigte Erstattung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen auf Ihr Konto überweisen. Fehlt ein Beleg, läuft die Frist erst, sobald die letzte Datei eintrudelt. Die meisten Kassen schaffen es laut eigenen Statistiken binnen 7–14 Tagen, wenn Sie Online-Portal oder App nutzen und IBAN sowie Verwendungszweck korrekt angegeben sind. Per Post kann es wegen Postlaufzeiten und manueller Prüfung länger dauern.
Voraussetzungen: Was die Krankenkasse braucht, damit die Frist läuft
Ohne vollständige Dokumente stockt die Bearbeitung. Die Kasse prüft zuerst, ob Leistung, Betrag und Ihre Versicherungsperson zutreffen. Rechnungen, die nicht nach GOÄ/GOZ oder ohne Gliederung abgerechnet wurden, werden zurückgestellt. Achten Sie daher auf eindeutige Zuordnung: Ihre Versichertennummer, Name des Patienten, Diagnose- und Behandlungszeitraum müssen stimmen.
- Originalrechnung oder Belegkopie mit Ziffern und gesondertem Kostenträgerfeld.
- Verordnung oder Überweisungsschein des Arztes, wenn es sich um Heil-, Hilfs- oder Rezepturarzneimittel handelt.
- SEPA-Bankverbindung hinterlegen: IBAN/BIC im Online-Profil oder dem Antragsformular.
So reichen Sie Rechnungen digital ein und beschleunigen die Erstattung
Die meisten gesetzlichen Kassen bieten ein Online-Portal und eine mobile App. Nach erfolgreicher Anmeldung mit Ihrem Gesundheitskonto laden Sie die Rechnung als PDF oder Foto hoch, ergänzen fehlende Felder und klicken „absenden“. Vorteil: Die Software prüft auf Vollständigkeit, sodass Sie sofort Feedback erhalten. Die elektronische Eingabe wird mit einem Zeitstempel versehen – damit beginnt die 30-Tage-Frist.
- Scannen oder fotografieren Sie alle Seiten in einem Dokument (max. 5 MB, Farbe, 300 dpi).
- Kontrollieren Sie Leistungsdatum, Betrag und Patientenstammdaten vor dem Upload.
- Bestätigungsmail sichern: darin steht Ihr Eingangs-ID zur Nachverfolgung.
Krankmeldung und Erstattung kombiniert: Was Sie beim Online-Austausch beachten
Einige Kassen lassen Sie Krankmeldungen gleich mit dem Erstattungsantrag verknüpfen. Das spart Postweg und verhindert, dass Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Papierstapel landet. Wichtig: Die elektronische Krankmeldung ersetzt nicht die versicherungsrechtliche Pflicht, Ihrem Arbeitgeber das gelbe Formular rechtzeitig zu übermitteln. Die Frist für die Erstattung beginnt erst, wenn sowohl Rechnung als auch ggf. Krankmeldung vollständig sind.
- Im Menü „Leistungen & Erstattungen“ die Option „Krankmeldung anhängen“ anklicken.
- Prüfen, ob Arbeitsunfähigkeitszeitraum und Diagnoseschlüssel mit der Rechnung übereinstimmen.
- Status „in Bearbeitung“ abwarten – erst dann ist die 30-Tage-Frist für die Gutschrift aktiv.
Bis zu wie vielen Jahren nach Rechnungsdatum ist ein Versicherter bei der DAK noch berechtigt, seine Originalbelege zur Erstattung einzureichen?
Bei der DAK können Versicherte ihre Originalbelege bis zu vier Jahren nach Rechnungsdatum zur Erstattung einreichen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf der Rechnung genannt ist, und endet genau vier Jahre später. Danach ist ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung verwirkt – es sei denn, es liegen triftige Gründe vor, die eine Fristverlängerung rechtfertigen. Wer seine Dokumente also noch nicht vollständig eingereicht hat, sollte sich beeilen, um keinen Anspruch zu verlieren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit die DAK meine Rechnung übernimmt?
Die DAK übernimmt nur medizinisch notwendige Leistungen, die von einem zugelassenen Arzt oder Heilpraktiker erbracht wurden. Die Rechnung muss zudem vollständig und korrekt sein: Name, Anschrift, Geburtstag, Leistungsdatum, ICD- und EBM-Codes sowie die Steuernummer des Leistungserbringers dürfen nicht fehlen. Nur so lässt sich der Erstattungsbetrag schnell berechnen und überwiesen.
- Rechnung auf Ihren vollständigen Namen und Ihre Krankenversichertennummer ausstellen lassen.
- Behandlungs- und Rechnungsdatum dürfen maximal vier Wochen auseinanderliegen, sonst kann die DAK die Notwendigkeit anzweifeln.
- Originalbelege per Post oder hochauflögende Scans über das Online-Portal einreichen – keine Fotos von schräg gehaltenen Papieren.
So reichen Sie Rechnungen digital über die DAK-App oder das Online-Portal ein
Die DAK-App und das Online-Portal „Meine DAK“ bieten einen bequemen Weg, Rechnungen und weitere Dokumente innerhalb der vierjährigen Frist hochzuladen. Nach dem Upload erhalten Sie eine Eingangsbestätigung; die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Werktagen. Nutzen Sie die digitale Route, sparen Sie Porto und beschleunigen die Erstattung.
- Login mit Ihrer Versichertennummer und dem frei wählbaren Portal-Passwort – nicht mit der Gesundheitskarte verwechseln.
- Menüpunkt „Kosten erstatten lassen“ wählen, Rechnung als PDF oder JPG hochladen und Betrag angeben.
- Absenden und Bestätigungsmail abwarten; bei Rückfragen nutzen Sie den integrierten Chat statt der Hotline.
Was tun, wenn die Frist fast abgelaufen ist und ich die Originalbelege nicht mehr finde?
Vier Jahre klingen viel, doch Rechnungen geraten gern mal ins Archiv. Bis zu drei Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist können Sie bei der DAK einen Aufforderungsbescheid beantragen. Er stoppt die Frist und gewährt Ihnen weitere zwölf Wochen, Ersatzbelege zu beschaffen – etwa durch Ihre Arztpraxis oder Apotheke. Ohne diesen Bescheid droht der Anspruchsverlust.
- Schriftliches Ersuchen an die DAK senden: „Bitte Aufforderungsbescheid gem. § 45 SGB I für Rechnung vom TT.MM.JJJJ.“
- Parallel bei Arzt/Apotheke Duplikat anfordern – meist kostenlos, wenn Sie das Rechnungsdatum nennen.
- Nach Erhalt des Bescheids Dokumente sofort über das Online-Portal hochladen und Erstattung beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für die DAK-Erstattung und wie lade ich sie hoch?
Scannen oder fotografieren Sie die Originalrechnung Ihres Arztes oder Apothekers und achten Sie auf vollständige Bankverbindung und Behandlungsgrund. Loggen Sie sich im DAK-Online-Portal oder der Meine DAK-App ein, wählen „Kostenerstattung“ und klicken auf „Rechnung hochladen“. PDF, JPG oder PNG sind erlaubt, max. 10 MB. Nach dem Upload erscheint der Eingangsnachweis – speichern Sie ihn als pdf ab, falls die Krankenkasse später Nachfragen hat.
Wie lange dauert die Erstattung und wann sehe ich den Betrag auf meinem Konto?
Die DAK prüft in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen, ob die Leistung versichert ist und die Rechnung formell korrekt ist. Genehmigt wird der Erstattungsbetrag zum Regelsatz (z. B. 100 % für Kassenrezepte, 80 % für Heilpraktiker). Der Betrag landet binnen weiterer zwei Bankarbeitstage auf dem von Ihnen hinterlegten Konto. Den aktuellen Status verfolgen Sie jederzeit unter „Meine Anträge“ im Online-Portal; bei Rückfragen erhöht sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Kann ich auch Fahrtkosten oder Rezepte aus dem Ausland digital einreichen?
Ja – wählen Sie im Formular „Kostenerstattung“ den Reiter „Fahrtkosten“ und laden Fahrkarten oder Kraftstoffbelege hoch; die DAK erstattet die kostengünstigere Variante (ÖPNV oder 30 Cent/km). Für ausländische Rechnungen brauchen Sie eine deutsche Übersetzung und den EU-Rezept- bzw. Heilschein, wenn vorhanden. Achten Sie auf Originalwährung und Wechselkurs – die Erstattung erfolgt nach amtlichem Umrechnungskurs und nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig war.
Was tun, wenn die Erstattung abgelehnt oder der Betrag zu niedrig ist?
Prüfen Sie zuerst den Ablehnungsbescheid im Postfach des Online-Portals: häufig fehlt die ärztliche Verordnung oder die Rechnung ist nicht steuerbeglaubigt. Laden Sie die fehlenden Dokumente nach und klicken Sie „Widerspruch einlegen“ – Sie haben vier Wochen Zeit. Alternativ nutzen Sie die kostenlose DAK-Hotline 040-325 325 0, um Einzelheiten zur Leistung zu klären. Besteht der Streitwert über 500 €, kann ein unabhängiger Gutachter oder die soziale Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.
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