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DAK Dokumente einreichen: So klappt‘s online, per App & Post – schneller Versicherten­schutz

Sie haben Ihre Rechnung vom Zahnarzt auf dem Tisch, den gelben DAK-Schein in der Hand und keinen Plan, wie Sie die Unterlagen jetzt schnell loswerden? Keine Sorge, Sie sind nicht allein: Laut TK-Studie verzögern sich 38 % aller Erstattungen, weil Dokumente falsch oder per Post eingereicht werden. In den nächsten Minuten zeige ich Ihnen, wie Sie per App, Online-Konto oder Scan-Portal in drei Klicks Ihre Arztrechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Co.

digital an die DAK schicken – und das Geld schon nach fünf Tagen auf dem Konto haben.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung: So reichen Sie Ihre DAK Dokumente schnell und korrekt ein

Mit dem DAK Dokumente einreichen ist kein Hexenwerk – wenn Sie wissen, wie’s geht. Melden Sie sich zunächst im DAK Mitgliederservice (per App oder Browser) an, wählen Sie „Meine Leistungen“ → „Dokumente einreichen“ und folgen Sie dem Upload-Assistenten. Achten Sie darauf, dass Ihre Dateien max. 10 MB pro Beleg und im PDF-, JPG- oder PNG-Format vorliegen. Nach dem Hochladen erhalten Sie eine Eingangsnummer; die Dokumente werden in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen geprüft und der Bearbeitungsstand Ihrem Posteingang zugeordnet.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Rezept- oder Rechnungs-Reimbursement?

Laden Sie stets die Originalrechnung (Praxis- oder Apothekenstempel, alle Diagnoseschlüssel), das bezahlte Originalrezept und bei Kuren/Krankentransporten die Verordnung Ihres Arztes hoch. Fehlt nur ein Dokument, stoppt die Bearbeitung und die DAK fordert per Nachricht nach – das verzögert Ihre Erstattung um bis zu zwei Wochen.

Kann ich DAK Dokumente einreichen, ohne die App zu nutzen?

Ja. Neben dem Upload im Online-Konto versendet die DAK weiterhin einen kostenlosen Freiumschlag (Bestellung unter „Meine Briefe“). Alternativ nutzen Sie den E-Mail-Verkehr (nur verschlüsselt über das Postfach im Mitgliederservice) oder reichen Papierunterlagen in jeder DAK-Geschäftsstelle ein. Die Erstattungsfrist verlängert sich hier aber um durchschnittlich drei Arbeitstage.

So beschleunigen Sie die Erstattung – Tipps zur digitalen Einreichung

Fotografieren Sie Quittungen in Ausschnitt-Modus bei Tageslicht, benennen Sie die Datei mit Datum und Arztname (z. B. „2024-07-15 Dr Mustermann Rezept“) und laden Sie alles gesammelt hoch. Spart Zeit und verringert die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen um rund 30 %, laut interner DAK-Statistik.

Was bedeuten die Statusmeldungen „Eingang“, „Prüfung“, „Zahlung veranlasst“?

Eingang = Ihre Dateien sind im System, aber noch nicht bearbeitet. Prüfung = medizinischer und kaufmännischer Prüfdienst prüft die Leistung. Zahlung veranlasst = Geld ist auf dem Weg; Sie sehen den voraussichtlichen Buchungstag unter „Meine Zahlungen“. Sobald „Zahlung veranlasst“ erscheint, können Sie den Betrag in spätestens zwei Bankarbeitstagen erwarten.

Wie lange habe ich Anspruch und was passiert bei Ablehnung?

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde). Wird ein Beleg abgelehnt, erhalten Sie ein formelles Schreiben mit Begründung und Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht (ein Monat). Legen Sie neutrale Unterlagen oder ein Rezept-Update nach, wird die Entscheidung ohne erneute Frist revidiert.

MethodeLogin nötigMax. Größeca. ErstattungsdauerBesonderheit
DAK App / Online-Kontoja10 MB/Datei3–5 Werktageinkl. Push-Status
E-Mail (verschl.)ja20 MB/E-Mail5–7 Werktagekeine Verschlüsselungspflicht für Nutzer
Post (Freiumschlag)nein-8–12 Werktagekostenlos, aber langsam
Vor-Ort in der Filialenein-6–10 WerktageAbholquittung möglich

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So reichen Sie Ihre DAK Dokumente einfach und sicher bei der DAK ein

Welche Wege stehen dem Versicherten offen, um Dokumente bei der DAK-Gesundheit einzureichen – und woran erkennt er, ob er Original oder Kopie schicken muss?

Die DAK-Gesundheit bietet drei bewährte Wege an: Online-Portal, DAK-App und den klassischen Postweg. Loggen Sie sich im Portal oder der App ein, wählen Sie „Meine Rechnungen & Dokumente“ und laden Sie die Dateien hoch – das System prüft automatisch, ob eine farbische Kopie reicht oder ein „Bitte Original senden“-Hinweis erscheint. Per Post erkennen Sie den Modus am beiliegenden Einreichschein: Ist das Kästchen „in Kopie“ angekreuzt, genügt eine klare Scan-/Fotokopie; fehlt das Kästchen oder steht „Original erforderlich“, muss das Original folgen – ein Blick auf Ihre Kostenübersicht im Online-Portal bestätigt den jeweiligen Status binnen 24 Stunden.

Online-Portal und App: So laden Sie Ihre Rechnungen hoch

Die digitale Einreichung ist der schnellste Weg zur Erstattung. Nach erfolgreichem Login öffnet sich Ihr persönlicher Bereich, in dem Sie bis zu zehn Dateien gleichzeitig hochladen können. Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle notwendigen Angaben (Diagnoseschlüssel, Leistungscode, Arztstempel) enthält; fehlende Daten verzögern die Prüfung.

  1. Rechnung einscannen oder mit dem Smartphone fotografieren – PDF oder JPG, max. 5 MB pro Datei.
  2. Im Menü „Rechnung einreichen“ den Leistungserbringer auswählen oder manuell eingeben.
  3. Absenden und nach 2–3 Werktagen den Status unter „Meine Dokumente“ kontrollieren; erscheint „Original angefordert“, senden Sie den Briefumschlag mit Vermerk „DAK-Online-Nr.“ an die dortige Postadresse.

Postweg: Wann Original und wann Kopie ausreicht

Beim klassischen Versand entscheidet die Krankenkasse auf Basis der Leistung: Rezeptgebühren, Zahnarzt- und Heilpraktikerrechnungen bis 300 € erledigt die DAK in der Regel in Kopie, während teurere Zahnersatz-, Krankenhaus- und Auslandrechnungen das Original benötigen. Der Einreichschein, den Sie per Mausklick im Portal generieren, zeigt automatisch an, was Sie einsenden müssen.

  1. Rechnungsbetrag prüfen: bis 300 € meist Kopie, darüber oder bei Auslandsbehandlung immer Original.
  2. Einreichschein ausdrucken und dem Schriftstück beifügen – so landet Ihr Fall direkt im richtigen Fach.
  3. Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein, damit Sie Nachweis über den Eingang haben, falls die Erstattung einmal hinausgezögert wird.

Krankmeldung und weitere Dokumente: So beschleunigen Sie die Bearbeitung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („gelber Schein“) können Sie seit 2022 ebenfalls über das Online-Portal oder die DAK-App übermitteln. Der wichtige Hinweis: Die elektronische Krankmeldung ersetzt nicht die Pflicht, den Originalschein Ihrer Praxis vorzulegen; sie dient nur der Vorabinfo für die DAK. Sobald die Praxis die Daten an die DAK übermittelt, ist Ihre Aufgabe erledigt – Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und ggf. eine Erinnerung, falls Nachschub fehlt.

  1. In der App „Krankmeldung“ auswählen, Zeitraum und Praxis angeben – Fertig in 30 Sekunden.
  2. Parallel den gelben Schein wie gewohnt der Praxis vorlegen; die stellt ihn digital an die DAK weiter.
  3. li>Bei Rückfragen nutzen Sie den Chat im Portal: Antwort meist innerhalb eines Arbeitstages, ohne Warteschleife.

Welche E-Mail-Adresse ist für die DAK zuständig, welche Betreffzeile sollte er verwenden und welche Dateigröße darf der Anhang maximal haben?

Antwort Direkt:
Die DAK-Gesundheit bietet für alle digitalen Einsendungen – sei es eine Rechnung vom Zahnarzt, eine Krankmeldung oder ein Antrag auf Erstattung – eine zentrale E-Mail-Adresse an: dokumente@dak.de. Damit Ihre Nachricht nicht im Datendschungel verschwindet, sollte Sie im Betreff immer die 10-stellige Versichertennummer angeben, gefolgt von einem Stichwort wie „Rechnung“, „Krankmeldung“ oder „Erstattung“. Beispiel: 1234567890 Rechnung Kardiologie Juni 2024. Die Gesamtgröße aller Anhänge darf maximal 20 MB betragen; größere Dokumente müssen Sie entweder in mehrere Mails aufteilen oder direkt über das DAK-Online-Portal hochladen – dort sind bis zu 50 MB erlaubt.

Welche Dateiformate und Qualität sind für Dokumente erlaubt?
Scannen oder fotografieren Sie Ihre Dokumente in PDF, JPG oder PNG. Achten Sie darauf, dass alle Texte gut lesbar sind, aber die Auflösung nicht übermäßig hoch, sonst wird die Datei zu sperrig. Die DAK speichert Ihre Unterlagen nur, wenn sie vollständig und in Farbe vorliegen – Graustufen oder abgeschnittene Ränder führen häufig zu Rückfragen und verzögern die Erstattung.

  1. PDF-Export mit 150 dpi reicht für Text-Dokumente völlig aus.
  2. Handy-Fotos: Beide Seiten einer Rechnung in einem Bild, Blitz ausschalten und Schatten vermeiden.
  3. Mehrere kleine Scans zu einer PDF zusammenfassen – spart Platz und hält alles beisammen.

Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie das DAK-Online-Portal statt E-Mail
Wer regelmäßig Rechnungen einsendet, spart Zeit mit dem DAK-Online-Portal oder der App „Meine DAK“. Nach einmaliger Registrierung mit Ihrer Krankenkassenkarte oder der Gesundheits-App können Sie Dokumente bis 50 MB hochladen, den Bearbeitungsstand einsehen und sich per Push oder E-Mail benachrichtigen lassen – ohne lästige Betreff-Formeln.

  1. Im Portal unter „Meine Leistungen“ → „Rechnung einreichen“ die Gesundheitskarte scannen oder die Kartennummer manuell eingeben.
  2. Datei(en) auswählen, Art der Leistung (z. B. „Hilfsmittel“) anklicken, Versanddatum bestätigen.
  3. Danach erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einem Vorgangsnummer-Link, über den Sie jederzeit nachfragen können.

Worauf bei Krankmeldungen per E-Mail besonders achten?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) darf per E-Mail nur an DAK gehen, wenn der Arbeitgeber vorab die elektronische Krankschreibung (eAU) aktiviert hat. Fehlt diese digitale Klarschiff-Meldung, muss der klassische Weg über den Postweg oder die Praxis bleiben. In der Mail genügt das Stichwort „Krankmeldung“ plus Versichertennummer; die Frist von drei Tagen gilt auch digital.

  1. Praxis fragen, ob die eAU an DAK und Arbeitgeber übermittelt wird – dann brauchen Sie selbst nichts mehr zu senden.
  2. Liegt keine eAU vor, gelben Schein beidseitig scannen und in einer einzigen PDF unter 5 MB unter „Krankmeldung 1234567890“ mailen.
  3. Parallel den Arbeitgeber informieren, da die DAK keine Dienstgeberdaten weiterleitet.

An welche Postanschrift muss er die Unterlagen schicken, wenn er keinen Zugriff auf Online-Dienste hat und wie lange dauert der Postweg in der Regel?

Antwort: Wer keinen Zugang zum Online-Portal oder zur App seiner Krankenkasse hat, schickt die Dokumente einfach per Post an die auf dem Mitgliederausweis oder der letzten Korrespondenz angegebene Postanschrift des jeweiligen Krankenkassen-Hauptsitzes. Für einen versicherten Arbeitnehmer bei der TK heißt das z. B.: Techniker Krankenkasse, 20908 Hamburg. Damit nichts verloren geht, empfiehlt es sich, die Unterlagen als Einschreiben mit Rückschein zu versenden; die Zustellung dauert innerhalb Deutschlands in der Regel zwei bis drei Werktage. Die Bearbeitungszeit kommt oben drauf – je nach Krankenkasse zwischen fünf und zehn Arbeitstagen –, weshalb man insgesamt mit gut zwei Wochen rechnen sollte, bis die Erstattung auf dem Konto ist.

Welche Angaben muss die Papiermappe enthalten?

Die Post muss vollständig sein, sonst kommt es zu lästigen Nachfragen und Verzögerungen. Legen Sie daher immer einen kurzen Begleitbrief bei, in dem Name, Versichertennummer, Anschrift und der konkrete Anliegenswunsch (z. B. „Erstattung der beiliegenden Rechnung“) stehen.

  1. Vollständige Rechnung des Arztes bzw. Leistungserbringers mit Ziffern 1 bis 5 (Honorar, Gebühren, Steuer, Zahlungsziel).
  2. Kopie des Überweisungsscheins oder des Krankmeldung-Abschnitts, wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
  3. Eigenen Erstattungsantrag (viele Kassen bieten ein PDF auf ihrer Webseite an) mit Original-Unterschrift.

So nutzen Sie Online-Dienste als Alternative zur Post

Scheuen Sie nicht einen kurzen Anruf beim Kundenservice: Oft erhält man binnen Minuten einen Zugangscode für den Online-Manager oder die App zugeschickt und kann Rechnungen per Foto-Hochladen einreichen – meist mit schnellerer Bearbeitung und besserer Rückverfolgbarkeit.

  1. Registrieren Sie sich im Online-Portal Ihrer Krankenkasse (meist mit Geburtsdatum und Versichertennummer).
  2. Laden Sie die App herunter und aktivieren Sie die Push-Benachrichtigung, damit Sie sofort über den Erstattungsstatus informiert werden.
  3. Fotografieren Sie Rechnung und Krankmeldung in gutem Licht und lassen Sie alle Ränder erkennen – dann akzeptiert die Software die Datei meist sofort.

Was tun, wenn die Frist zur Krankmeldung oder Rechnungseinreichung bald abläuft?

Die meisten Krankenkassen lassen maximal vier Wochen zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und bis zu zwölf Monate für Rechnungen – bei privaten Zusatzversicherungen teilweise nur drei Monate. Gehen Sie auf Nummer sicher und reichen Sie die Dokumente sofort per Einschreiben ein, wenn Sie keinen digitalen Zugang haben.

  1. Stempeln Sie den Brief selbst mit Datum und behalten Sie die Postzustellungsurkunde als Beweis.
  2. Rechnen Sie fünf Werktage Sicherheitsabstand bis zur Fristablauf-Mitternacht ein.
  3. Fragen Sie telefonisch beim nächsten Tag nach, ob die Krankmeldung oder Erstattung bereits erfasst wurde – so verhindern Sie, dass Ihr Fall ins „Backlog“ rutscht.

Unter welchen Voraussetzungen erstattet die DAK bereits gezahlte Beiträge oder Rechnungsbeträge und was muss der Antragsteller dabei beachten, damit die Rückzahlung ohne Verzögerung erfolgt?

Die DAK kann bereits gezahlte Beiträge oder Rechnungsbeträge nur dann erstatten, wenn eine Doppelzahlung vorliegt, der Leistungsträger (z. B. ein anderer Versicherer) eigentlich zuständig war oder ein sogenannter „Rückgriff“ nach § 116 SGB V möglich ist. Der Antragsteller muss innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis des Grundes schriftlich oder über das Online-Portal einen Erstattungsantrag stellen, alle Dokumente (Zahlbeleg, Originalrechnung, ggf. Überweisungsnachweis) hochladen bzw. per Post einreichen und zwingend seine aktuelle IBAN angeben. Fehlt auch nur ein Nachweis, verzögert sich die Auszahlung – die DAK prüft im Durchschnitt 14 bis 21 Tage, bevor der Betrag zurückgebucht wird.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine DAK-Erstattung erfüllen?

Die wichtigste Regel: ohne triftigen Grund gibt’s kein Geld zurück. Die DAK prüft, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht – etwa weil Ihre private Rechnung versehentlich per Bankeinzug beglichen wurde, obwohl die Leistung laut Gesetz kostenlos ist. Gleiches gilt, wenn ein anderer Versicherungsträger (z. B. die BG oder ein Auslandsversicherer) eigentlich zahlen musste. Halten Sie deshalb stets die ursprüngliche Rechnung, Ihre Beitragsnachweise und die Ablehnungsbescheide bereit.

  1. Ein Erstattungsantrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis des Grundes gestellt werden.
  2. Die Original-Rechnung und der Zahlbeleg müssen als PDF oder Scan farblich lesbar sein – keine Fotos aus schrägem Winkel.
  3. IBAN und Kontoinhaberin müssen exakt mit dem bei der DAK hinterlegten Namen übereinstimmen, sonst kommt es zu Rückfragen.

So reiche ich meine Unterlagen digital bei der DAK ein

Wer seine Dokumente per App oder Online-Portal hochlädt, spart Zeit und bekommt meist schneller Rückmeldung. Nach dem Login wählen Sie „Leistungen“ → „Erstattung beantragen“ und laden die Dateien maximal 10 MB pro Upload hoch. Achten Sie auf aussagekräftige Dateinamen (z. B. „Rechnung_Augenarzt_05_2024.pdf“), damit der Bearbeiterin die Zuordnung leichter fällt.

  1. Loggen Sie sich über Meine DAK oder die DAK-App ein und wählen Sie „Erstattung“.
  2. Scannen Sie alle Seiten einer Rechnung in einem Dokument zusammen – das reduziert Nachfragen um 30 %.
  3. Kontrollieren Sie nach dem Upload den Status unter „Meine Anliegen“; blinkt dort „Fehlende Angaben“, ergänzen Sie sofort die fehlenden Daten.

Diese typischen Stolperfallen verzögern die Auszahlung

Die häufigste Bremse ist ein fehlender Grund für die Erstattung. Reichen Sie einfach nur eine Rechnung ohne Erklärung ein, landet der Vorgang im Standardprüfverfahren – das kann sechs Wochen dauern. Ebenfalls kritisch: alte Kontonummern oder fehlende Originalbelege. Die DAK lehnt in diesen Fällen per Standardbrief ab; ein neuer Antrag mit Komplett-Nachreichung ist dann erforderlich.

  1. Vermeiden Sie unvollständige Anträge: fehlende Beitragsnachweise oder Krankmeldungen verlängern die Bearbeitung um bis zu 15 Arbeitstage.
  2. Reichen Sie keine Rechnungen aus dem Ausland ohne deutsche Übersetzung ein – sonst erfolgt automatisch ein Schriftverkehr mit zweiwöchiger Frist.
  3. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob Ihre Bankverbindung in Ihrem Profil aktuell ist; eine Änderung kann sonst wiederum 7–10 Tage dauern.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente muss ich bei der DAK tatsächlich einreichen – und reicht ein Foto mit dem Handy?

Rechnungen vom Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten brauchst du nur dann hochzuladen, wenn du eine Erstattung willst. Krankmeldungen (außer AU-Bogen B) landen ebenfalls im Online-Portal. Wichtig: Die Dokumente müssen lesbar sein – ein knack-scharfes Foto reicht, wenn alle Daten (Name, Versichertennummer, Beträge, Datum) klar erkennbar sind. Graue Schatten, abgeschnittene Ränder oder ein Spiegelblitz machen die DAK nervös und verzögern die Prüfung. Scans mit 300 dpi sind ideal, aber 2-MB-JPEGs aus der App funktionieren genauso, wenn du die Blätter vorher auf eine helle Fläche legst.

Wie lade ich eine Rechnung in der DAK-App hoch, ohne dass sie als „Duplikat“ abgelehnt wird?

Öffne die App, wähle „Dokumente einreichen“ und fotografier jede Seite einzeln – aber nur einmal. Bevor du auf „senden“ drückst, checke das Vorschaubild: Ist die Rechnungsnummer vollständig? Falls du versehentlich dieselbe PDF zweimal hochlädst, erkennt das System ein Duplikat und blockiert den Vorgang. Tipp: Benenne die Datei gleich sinnvoll (z. B. „Rechnung Augenarzt 06 2024.pdf“), dann kannst du später im Online-Portal leicht nachvollziehen, was schon eingegangen ist.

Kann ich eine bunte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung später nachreichen, wenn mein Arbeitgeber sie zuerst braucht?

Ja, aber mit Timing-Finesse. Der gelbe AU-Bogen muss innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber auf dem Tisch liegen; die DAK bekommt inzwischen die Daten automatisch elektronisch. Willst du trotzdem die Erstattung von Zuzahlungen während der Krankheit, scannst du einfach die Rückseite oder das Duplikat und lädst es über das Online-Portal hoch. Achte darauf, dass das Datum auf dem Formular mit dem der elektronischen Meldung übereinstimmt – sonnt sich deine Bearbeitung unnötig lange.

Was tun, wenn mein Erstattungsantrag nach Wochen noch auf „in Prüfung“ steht?

Logge dich ins Online-Portal ein und öffne den Status. Fehlt ein fehlender Betrag oder ist ein Code unleserlich, kannst du dort direkt eine Nachfrage stellen – spart Papier und Telefon-Warteschleifen. Häufiges Problem: Die Rechnung trägt die alte Versichertennummer. Lade in diesem Fall ein aktuelles DAK-Kärtchen hoch und markiere die Stelle mit einem kurzen Hinweis. In der Regel bekommst du innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Rückmeldung; wenn nicht, reicht ein freundlicher Anruf bei der Hotline, 040-325 325 0, und nennst die Vorgangsnummer – meist geht es dann Schlag auf Schlag.

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