AOK vs DAK für Selbstständige 2026: Beitrag und Krankengeld

DAK für Selbständige 2026: Beitrag, Krankengeld und AOK-Vergleich

Direkte Einordnung: Bei der DAK für Selbständige beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 2026 ohne Krankengeldanspruch 17,2 Prozent und mit gesetzlichem Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag 17,8 Prozent. Bei der AOK gelten ebenfalls 14,0 beziehungsweise 14,6 Prozent Grundbeitrag, der Zusatzbeitrag hängt jedoch von der zuständigen regionalen AOK ab.

Stand: 6. August 2026. Beitragssätze, Wahltarife und Satzungsleistungen können sich ändern. Für eine verbindliche Entscheidung gelten die Angaben der zuständigen AOK und der DAK-Gesundheit.

Beim Vergleich AOK vs DAK für Selbstständige reicht es nicht, nur den Zusatzbeitrag zu betrachten. Entscheidend sind auch Mindestbemessungsgrundlage, Krankengeldbeginn, Wahltarifbindung, regionale Zusatzleistungen, Familienversicherung und die Behandlung schwankender Einnahmen.

DAK für Selbständige: Beitragssatz 2026

DAK-VersicherungBeitragssatz 2026Krankengeld
Ohne Krankengeldanspruch17,2 %Kein gesetzlicher Krankengeldanspruch
Mit Krankengeldanspruch17,8 %Gesetzliches Krankengeld grundsätzlich ab dem 43. Krankheitstag
DAK Wahltarif KrankengeldZusätzliche monatliche PrämieAbsicherung vom 15. bis zum 42. Krankheitstag möglich

Der DAK-Beitragssatz für Selbständige setzt sich aus dem gesetzlichen Grundbeitrag und dem DAK-Zusatzbeitrag von 3,2 Prozent zusammen:

  • 14,0 % + 3,2 % = 17,2 % ohne Krankengeldanspruch.
  • 14,6 % + 3,2 % = 17,8 % mit Krankengeldanspruch.

AOK vs DAK für Selbstständige: Vergleich 2026

KriteriumAOKDAK-Gesundheit
Grundbeitrag ohne Krankengeld14,0 % plus Zusatzbeitrag der regionalen AOK17,2 % einschließlich 3,2 % Zusatzbeitrag
Grundbeitrag mit Krankengeld14,6 % plus Zusatzbeitrag der regionalen AOK17,8 % einschließlich 3,2 % Zusatzbeitrag
Gesetzliches KrankengeldAb dem 43. Krankheitstag bei allgemeinem BeitragssatzAb dem 43. Krankheitstag bei 17,8 % Beitragssatz
Früherer KrankengeldbeginnRegionale AOK-Wahltarife prüfen; Bedingungen unterscheiden sichWahltarif vom 15. bis 42. Krankheitstag möglich
Mindestbemessungsgrundlage 20261.318,33 € monatlich1.318,33 € monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 20265.812,50 € monatlich5.812,50 € monatlich
ZusatzbeitragJe nach regionaler AOK unterschiedlich3,2 %
FamilienversicherungBeitragsfrei bei erfüllten gesetzlichen VoraussetzungenBeitragsfrei bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen
GeschäftsstellenRegional unterschiedlich dichtes FilialnetzBundesweites Filial-, Telefon- und Digitalangebot

Kein pauschaler Sieger: Eine AOK kann günstiger oder teurer als die DAK sein, weil jede regionale AOK einen eigenen Zusatzbeitrag festlegt. Für den Kostenvergleich muss zuerst die konkret zuständige AOK bestimmt werden.

AOK selbstständig krankenversichert: Wie wird der Beitrag berechnet?

Wer sich als Selbstständiger bei der AOK freiwillig versichert, zahlt Beiträge auf Grundlage seiner beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu können neben dem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen, Renten oder Versorgungsbezügen gehören.

Für 2026 gelten folgende bundesweite Grenzen:

  • Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 Euro monatlich.
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro monatlich.
  • Ohne Krankengeld: 14,0 Prozent plus regionaler AOK-Zusatzbeitrag.
  • Mit Krankengeld: 14,6 Prozent plus regionaler AOK-Zusatzbeitrag.

Die AOK-Beiträge werden zunächst häufig vorläufig auf Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids oder einer Einkommensschätzung berechnet. Nach Vorlage des späteren Steuerbescheids kann es zu einer Erstattung oder Nachforderung kommen.

DAK-Beitrag für Selbständige: Mindest- und Höchstbeitrag

Bei der DAK werden 2026 mindestens 1.318,33 Euro und höchstens 5.812,50 Euro monatliches beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt.

DAK-Beitrag 2026MindestbeitragHöchstbeitrag
Ohne Krankengeld, 17,2 %226,76 € monatlich999,75 € monatlich
Mit Krankengeld, 17,8 %234,67 € monatlich1.034,63 € monatlich

Zu diesen Krankenversicherungsbeiträgen kommen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Alter, Kinderzahl und Wohnort ab.

Krankengeld für Selbstständige: Was ist wichtiger als der Zusatzbeitrag?

Bei Selbstständigen kann eine längere Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zu einem Einkommensausfall führen. Deshalb sollte nicht nur der Monatsbeitrag, sondern vor allem der Beginn des Krankengeldanspruchs verglichen werden.

Gesetzliches Krankengeld
  • Allgemeiner Beitragssatz erforderlich
  • Anspruch grundsätzlich ab Tag 43
  • Höhe abhängig vom versicherten Einkommen
  • Arbeitsunfähigkeit ohne Lücke nachweisen
Wahltarif Krankengeld
  • Früherer Leistungsbeginn möglich
  • Zusätzliche Prämie
  • Bindungsfrist beachten
  • Wartezeiten und Ausschlüsse prüfen

DAK-Wahltarif Krankengeld für Selbstständige

Die DAK bietet hauptberuflich Selbstständigen einen Wahltarif, der den Zeitraum vor dem gesetzlichen Krankengeld überbrücken kann. Das Wahltarifkrankengeld wird grundsätzlich vom 15. bis zum 42. Krankheitstag gezahlt.

Wichtige Bedingungen:

  • Der gesetzliche Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag muss gewählt sein.
  • Der Tarif richtet sich an hauptberuflich Selbstständige und weitere berechtigte Gruppen.
  • Bei Abschluss muss die versicherte Person grundsätzlich jünger als 55 Jahre sein.
  • Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Arbeitseinkommen.
  • Es gilt grundsätzlich eine dreijährige Bindungsfrist.
  • Für Arbeitsunfähigkeiten innerhalb der ersten vier Monate kann eine Wartezeit gelten.

AOK-Wahltarif Krankengeld

Auch die AOK bietet Selbstständigen Krankengeld-Wahltarife an. Die genaue Gestaltung unterscheidet sich jedoch je nach regionaler AOK. Die AOK nennt als mögliche frühere Leistungsbeginne unter anderem den 15. Krankheitstag für bestimmte Freiberufler und den 22. Krankheitstag für Selbstständige.

Vor einer Entscheidung sollten Beginn, Prämie, Höhe des Krankengelds, Wartezeit und Bindungsdauer bei der zuständigen AOK geprüft werden.

Schwankende Einnahmen und spätere Nachzahlungen

AOK und DAK berechnen die Beiträge Selbstständiger häufig zunächst vorläufig. Grundlage ist der aktuelle Einkommensteuerbescheid oder bei einer Neugründung eine realistische Einkommensschätzung. Nach Vorlage des endgültigen Steuerbescheids werden die Beiträge rückwirkend überprüft.

Nachzahlungen vermeiden
  • Gewinn realistisch schätzen.
  • Neue Steuerbescheide fristgerecht einreichen.
  • Deutliche Einkommensänderungen frühzeitig melden.
  • Rücklagen für mögliche Nachforderungen bilden.
  • Bei Gewinneinbruch eine vorläufige Beitragssenkung prüfen.

Familienversicherung für Selbstständige

In AOK und DAK können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Eine hauptberuflich selbstständige Person kann selbst normalerweise nicht kostenlos über den Partner familienversichert werden.

Für Selbstständige mit nicht oder nur gering verdienendem Partner und Kindern kann die beitragsfreie Familienversicherung ein wichtiger Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung sein.

Für wen kann die DAK besser passen?

Die DAK kann besonders interessant sein, wenn folgende Punkte wichtig sind:

  • Bundesweit einheitlicher Zusatzbeitrag und klare Beitragsangaben.
  • Krankengeld-Wahltarif ab dem 15. Krankheitstag.
  • Bundesweiter Telefon-, Online- und Filialservice.
  • DAK-App, Videoberatung und digitale Dokumentenübermittlung.
  • Bestimmte Bonusprogramme oder Satzungsleistungen.

Für wen kann eine AOK besser passen?

Eine AOK kann besser passen, wenn:

  • der regionale Zusatzbeitrag niedriger als bei der DAK ist,
  • die zuständige AOK einen passenden Krankengeld-Wahltarif anbietet,
  • regionale Verträge oder Zusatzleistungen relevant sind,
  • ein dichtes Geschäftsstellennetz vor Ort wichtig ist,
  • bestimmte regionale Bonus- oder Präventionsangebote genutzt werden.

So vergleichen Selbstständige AOK und DAK richtig

  1. Zuständige AOK ermitteln: Ohne konkrete regionale AOK ist kein seriöser Beitragsvergleich möglich.
  2. Jahreskosten berechnen: Kranken- und Pflegeversicherung sowie Wahltarifprämien zusammenrechnen.
  3. Krankengeldbeginn festlegen: Prüfen, wie viele Wochen ohne Einnahmen aus eigenen Rücklagen überbrückt werden können.
  4. Bindungsfristen prüfen: Wahltarife können einen späteren Kassenwechsel erschweren.
  5. Leistungen gewichten: Nur Angebote vergleichen, die tatsächlich genutzt werden.
  6. Familie einbeziehen: Beitragsfreie Familienversicherung und zukünftige Familienplanung berücksichtigen.

Häufige Fragen zur DAK für Selbständige

Wie hoch ist der DAK-Beitragssatz für Selbständige 2026?

Der DAK-Beitragssatz beträgt 17,2 Prozent ohne Krankengeldanspruch und 17,8 Prozent mit gesetzlichem Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.

Ist die AOK oder DAK für Selbstständige günstiger?

Das hängt von der zuständigen regionalen AOK ab. Die DAK erhebt 3,2 Prozent Zusatzbeitrag; bei der AOK unterscheidet sich der Zusatzbeitrag regional.

Wann erhalten Selbstständige bei der DAK Krankengeld?

Mit dem allgemeinen Beitragssatz besteht grundsätzlich ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Ein zusätzlicher DAK-Wahltarif kann den Zeitraum vom 15. bis zum 42. Tag absichern.

Wie hoch ist der DAK-Mindestbeitrag für Selbstständige?

2026 beträgt der reine Krankenversicherungsbeitrag mindestens 226,76 Euro ohne Krankengeld und 234,67 Euro mit Krankengeld. Hinzu kommt die Pflegeversicherung.

Wie berechnet die AOK den Beitrag für Selbstständige?

Die AOK berechnet den Beitrag aus den beitragspflichtigen Einnahmen zwischen der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich.

Kann ich wegen eines höheren Zusatzbeitrags wechseln?

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Eine laufende Bindungsfrist aus einem Wahltarif kann den Wechsel jedoch einschränken.

Offizielle Quellen

Weitere passende Informationen

Unabhängiger Hinweis: Medulife ist keine offizielle Website von AOK oder DAK-Gesundheit und vermittelt keine Mitgliedschaften. Maßgeblich sind die aktuellen Beitragssätze, Satzungen und Tarifbedingungen der zuständigen Krankenkasse.

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