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AOK Impfungen Reiseimpfungen Kostenübernahme: So Erstattet Die Krankenkasse Ihre Impfschutz-Reisekosten

Sie haben Ihren Traumurlaub gebucht – doch fehlen noch die Impfungen? Die Frage, ob AOK die Kosten für Reiseimpfungen übernimmt, verunsichert viele Kunden. Mal heißt es ja, mal nein, und die Rechnung kann schnell dreistellig werden. In diesem Artikel klären wir, welche Impfungen die AOK wirklich bezahlt, wann eine Kostenübernahme ausgeschlossen ist und wie Sie vorab sicher gehen, dass nichts aus eigener Tasche fließt.

Welche Reiseimpfungen übernimmt die AOK – und was müssen Sie selbst zahlen?

Die AOK übernimmt die Kosten für Reiseimpfungen nur, wenn sie aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer epidemiologischen Lageempfehlung des Robert Koch-Instituts als notwendig eingestuft werden. Dazu zählen beispielsweise Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B, Typhus oder Cholera, sofern das Reiseziel laut Auswärtigem Amt ein erhöhtes Infektionsrisiko aufweist. Für alle anderen Impfungen – etwa gegen Japanische Enzephalitis oder Tollwut – müssen Versicherte in der Regel selbst zahlen, sofern keine besondere berufliche oder medizinische Indikation vorliegt. Die genaue Höhe der Kostenübernahme hängt vom individuellen Tarif ab; wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vorab von seinem AOK-Reiseberater ein schriftliches Kostenversprechen ausstellen.

So beantragen Sie vorab eine Kostenübernahme bei der AOK

Reichen Sie mindestens vier Wochen vor Reiseantritt die Reiseimpf-Bescheinigung Ihres Hausarztes oder des Tropeninstituts bei Ihrer AOK-Filiale ein. Formular online herunterladen, Impfplan ankreuzen, Reiseziel angeben – fertig. Die Krankenkasse prüft innerhalb von zehn Werktagen, ob die Impfung zur notwendigen gesundheitlichen Vorsorge zählt und erteilt eine schriftliche Zusage. Ohne diesen Vorab-Bescheid erstatten viele AOK-Regionalstellen später keine Kosten.

Diese Reiseimpfungen sind für AOK-Versicherte komplett kostenfrei

Die AOK zahlt 100 % der Impfstoff- und ärztlichen Gebühren für Hepatitis A und B (Kombination), Diphtherie/Tetanus (Auffrischung), Masern-Mumps-Röteln, HPV und Influenza, wenn die STIKO diese Impfungen allgemein empfiehlt. Für Reisen in Risikogebiete kommen Gelbfieber und Typhus hinzu, sofern eine offizielle Reisewarnung vorliegt. Die Kostenübernahme gilt sowohl für Erst- als auch für Auffrischimpfungen, sofern sie in einem anerkannten Impfzentrum erfolgen.

Was passiert, wenn die AOK die Kosten ablehnt?

Erhalten Sie einen Kostenablehnungsbescheid, prüfen Sie, ob eine berufliche Reise vorliegt – viele AOK-Regionalstellen übernehmen dann doch, etwa für Entwicklungshelfer oder NGOs. Alternativ können Sie die Rechnung über die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen; ab einem Grenzsteuersatz von 25 % lohnt sich das. Private Zusatzversicherungen wie die AOK-ReiseschutzPolice erstatten bis zu 500 € pro Kalenderjahr für nicht übernommene Impfungen.

Praktikable Spartipps für nicht übernommene Impfungen

Vergleichen Sie Impfcenter-Preise: Tropeninstitute sind oft günstiger als Reiseapotheken. Buchen Sie Impfpakete für Familien – viele Zentern gewähren 10–15 % Rabatt ab der dritten Impfung. Impfstoffe wie Hepatitis A/B-Kombination sind in Apotheken mit Rezept bis zu 30 % günstiger; lassen Sie sich das Rezept von Ihrem Hausarzt ausstellen und sparen Sie so schnell 80–120 €.

Digitale Services der AOK zur Impf- und Reiseplanung

In der AOK-App „Meine Gesundheit“ finden Sie einen interaktiven Reiseimpf-Checker: Geben Sie Zielort, Reisedauer und Gesundheitsstatus ein – die App listet empfohlene Impfungen und zeigt direkt an, ob die Kosten übernommen werden. Impftermine lassen sich mit wenigen Klicks in einem Partner-Impfzentrum buchen; die App speichert anschließend Ihren digitalen Impfpass und erinnert automatisch an Auffrischungen. So behalten Sie stets den Überblick über Ihre Reiseimpf-Status und eventuelle Eigenanteile.

ImpfungAOK-Kostenübernahmeca. Eigenanteil (€)Hinweis
Gelbfieberja, bei Reisewarnung0Nur in zertifizierten Zentren
Japanische Enzephalitisnein90–120Rechnung über Steuer absetzen
Hepatitis A/Bja, Kombinationsimpfung0Auch für Backpacker
Typhusja, bei Hochrisikogebiet0–20Impfzentrum erhebt ggf. Zuzahlung
Tollwutteilweise100–150Bei beruflicher Exposition 100 %

AOK Impfungen Reiseimpfungen Kostenübernahme: Was Ihre Reiseapotheke kostenlos macht

Übernimmt die AOK die Kosten für Reiseimpfungen wie Gelbfieber, Hepatitis A oder Typhus – und wenn ja, zu welchen Bedingungen?

Die AOK übernimmt Reiseimpfungen nur in Ausnahmefällen. Standardmäßig zählen Gelbfieber-, Hepatitis-A- und Typhus-Impfungen zur individuellen Gesundheitsvorsorge und fallen daher in den Eigenverantwortungsbereich. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine medizinische Indikation besteht – etwa bei beruflicher Gefährdung (Tropenmediziner, Entwicklungshelfer) oder bei Ausbrüchen in Deutschland. In diesen Fällen muss der Arzt die Impfung vorab bei der AOK individual genehmigen lassen; andernfalls bleibt die Rechnung beim Versicherten.

Welche Reiseimpfungen sind für AOK-Versicherte kostenlos?

Kostenlos sind lediglich die Impfstoffe, die zur allgemeinen Schutzimpfung gehören – also jene, die laut STIKO für alle Menschen empfohlen werden, unabhängig von Reiseplänen. Dazu zählen nicht Gelbfieber, Typhus oder Hepatitis A, sondern beispielsweise Hepatitis B für Säuglinge oder Zecken-Enzephalitis in Risikogebieten innerhalb Deutschlands. Für Reisen außerhalb der STIKO-Empfehlung müssen Sie selbst zahlen, sofern keine zusätzliche Berufs- oder Gesundheitsgefährdung vorliegt.

  1. Lassen Sie vor der Reise prüfen, ob Ihre Impfung medizinisch indiziert ist – Ihr Hausarzt oder ein Tropeninstitut hilft weiter.
  2. Rechnen Sie mit 60–120 € pro Reiseimpfung; Gelbfieber kostet in Deutschland durchschnittlich 70 €.
  3. Beantragen Sie gegebenenfalls eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers, wenn die Impfung beruflich veranlasst ist – das erhöht die Chancen auf Kostenübernahme.

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme bei der AOK?

Die vorherige Genehmigung ist entscheidend: Nach der ärztlichen Beratung reicht Ihr Arzt einen Heil- und Hilfsmittelantrag mit Begründung ein. Die AOK prüft innerhalb von fünf Werktagen, ob die Impfung medizinisch notwendig ist. Liegt keine STIKO-Indikation vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid und können sich privat impfen lassen. Die Krankenkasse kann nachtraktlich Kosten erstatten, wenn Sie vorab keine Genehmigung eingeholt haben – das ist aber die Ausnahme und nur bei begründetem Versehen möglich.

  1. Vereinbaren Sie frühestens drei Monate vor Reisebeginn einen Beratungstermin, damit Antrag und Impfung rechtzeitig abgeschlossen werden können.
  2. Lassen Sie Ihren Arzt die exakte Reiseregion, Aufenthaltsdauer und Art der Tätigkeit dokumentieren – das stützt die medizinische Notwendigkeit.
  3. Reichen Sie Rechnung und Impfausweis innerhalb von vier Wochen nach Impfung bei der AOK ein, falls Sie nachträglich Erstattung beantragen möchten.

Lohnt sich eine private Zusatzversicherung für Reiseimpfungen?

Eine private Reise- oder Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig außerhalb Europas unterwegs sind. Viele Tarife übernehmen bis zu 500 € pro Jahr für ärztlich empfohlene Reiseimpfungen – ohne medizinische Indikation nach STIKO. Achten Sie auf Klauseln wie „vorab genehmigte Impfungen“ oder „ausschließlich durch Kassenärzte verabreicht“, da diese die Erstattung einschränken können. Rechnerisch lohnt sich der Zusatzschutz, wenn Sie mindestens alle zwei Jahre in Tropengebiete reisen und dabei mehrere Impfungen benötigen.

  1. Vergleichen Sie Tarife mit impfspezifischer Leistung – einige Anbieter wie Allianz, AXA oder Deutsche Reiseversicherung bieten entsprechende Module.
  2. Prüfen Sie, ob die Police auch Booster-Impfungen abdeckt; viele schließen Nachimpfungen innerhalb von 12 Monaten kostenlos mit ein.
  3. Dokumentieren Sie alle Impfungen digital im Impfpass-App und speichern Sie Rechnungen – so beschleunigen Sie die Erstattung.

Muss ein Versicherter bei der AOK selbst zahlen, wenn er sich für eine private Reise impfen lassen möchte?

Nein, in der Regel zahlt der Versicherte nicht aus der eigenen Tasche, wenn er sich für eine private Reise impfen lassen will – sofern es sich um eine Standard-Reiseimpfung wie Hepatitis A/B, Typhus oder Cholera handelt. Die AOK übernimmt die Kosten nämlich dann, wenn die Impfung zusätzlich als allgemeine Präventionsmaßnahme anerkannt ist und von einem beigefügten ärztlichen Rezept verordnet wurde. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine reine Reiseapotheke für Privatreisen handelt oder um Impfungen, die ausschließlich zur Einreise in bestimmte Länder vorgeschrieben werden (z. B. Gelbfieber für Angola). Hier muss der Versicherte selbst zahlen, sofern keine zusätzliche Reisekrankenversicherung mit Impfleistung besteht.

Welche Reiseimpfungen übernimmt die AOK?

Die AOK bezahlt Impfungen, die das Robert Koch-Institut (RKI) in seinen Empfehlungen als Standard-Impfungen für Reisende aufführt – vorausgesetzt, ein Arzt stellt ein privates Rezept aus und kennzeichnet die Impfung als notwendige Indikationsimpfung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise privat oder geschäftlich ist. Wichtig ist, dass die Impfung medizinisch indiziert ist und nicht nur aus reinem Bequemlichkeitsgründen erfolgt.

  1. Lassen Sie sich vorab beim Hausarzt beraten, welche Impfungen für Ihr Reiseziel medizinisch sinnvoll sind.
  2. Verlangen Sie ein privates Rezept, auf dem die Impfung als „Indikationsimpfung“ vermerkt ist – das ist der Schlüssel zur Kostenübernahme.
  3. Reichen Sie den Impfausweis und das Rezept anschließend bei Ihrer AOK ein; meist erfolgt die Erstattung innerhalb von zwei Wochen.

Wie läuft die Erstattung bei der AOK ab?

Die Erstattung ist unkompliziert, wenn Sie die korrekten Unterlagen mitschicken. Die AOK erstattet die Apotheken-Abgabepreis-Differenz zum Festbetrag, sofern ein Rabattvertrag existiert. Zahlen Sie z. B. 60 € für eine Hepatitis-A-Impfung und der Festbetrag liegt bei 45 €, erhalten Sie die Differenz von 15 € zurück. Wählen Sie eine Impfbare, die Rabattverträge mit der AOK hat, entfällt sogar jegliche Zuzahlung.

  1. Legen Sie Originalbeleg und Rezept in Ihrer AOK-App hoch oder senden Sie die Unterlagen per Post ein.
  2. Prüfen Sie vorher in der AOK-Arzneimittel-Liste, ob der Impfstoff rabattiert ist – spart bares Geld.
  3. Bei höheren Kosten können Sie eine vorherige Kostenübernahme per E-Mail anfordern, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Welche Kosten bleiben trotzdem auf dem Versicherten lasten?

Nicht erstattungsfähig sind zum Beispiel Beratungsgebühren des Arztes (ICD-Code Z25), Impfzertifikate im Gelbfieber-Dokumentheft oder Malariaprophylaxe-Tabletten, die als Reiseapotheke gelten. Gleiches gilt für Impfungen, die ausschließlich auf Reisebestimmungen beruhen und keine allgemeine gesundheitliche Empfehlung des RKI erfahren. In diesen Fällen muss der Versicherte vollständig selbst zahlen – eine nachträgliche Erstattung ist dann ausgeschlossen.

  1. Fragen Sie vorab bei der AOK-Hotline nach, ob Ihre gewünschte Leistung Standard oder Reise-Sonderleistung ist – verhindert Eigenzahlungen.
  2. Buchen Sie Reisekrankenzusatzversicherungen rechtzeitig; viele übernehmen Impfkosten für Gelbfieber, Japan-Enzephalitis oder Tollwut.
  3. Sammeln Sie Quittungen für nicht erstattungsfähige Posten – sie lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Für welche Impfungen – etwa Tollwut, Japan-Enzephalitis oder Cholera – erfolgt eine Kostenübernahme durch die AOK, und ab wann gelten sie als medizinisch notwendig?

Die AOK übernimmt die Kosten für Reiseimpfungen wie Tollwut, Japan-Enzephalitis und Cholera nur, wenn sie nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder aufgrund einer individuellen Infektionsgefährdung als medizinisch notwendig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie in ein hochriskantes Gebiet reisen, in dem die Krankheit endemisch ist und eine Expositionsgefahr konkret besteht. Für die Kostenübernahme ist zudem ein ärztliches Rezept erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit ausdrücklich bestätigt. Impfungen, die ausschließlich zur Erfüllung von Einreisebestimmungen dienen, werden in der Regel nicht übernommen.

Welche Reiseimpfungen übernimmt die AOK und wann?

Die AOK erstattet Reiseimpfungen nur, wenn sie medizinisch notwendig sind – das heißt, wenn ein konkretes Infektionsrisiko für den Versicherten besteht. Dabei spielt die Reisedauer, die Region und die Art der Tätigkeit vor Ort eine Rolle. Die Impfung muss vorab von einem Arzt verordnet werden und bei einem Vertragsarzt oder zentrifizierten Impfzentrum erfolgen.

  1. Reiseregion prüfen: Nutzen Sie das Reisemedizinische Informationsportal des Auswärtigen Amtes, um festzustellen, ob Ihr Ziel ein Risikogebiet ist.
  2. Ärztliche Beratung einholen: Ein Tropenmediziner kann das individuelle Risiko bewerten und die Notwendigkeit dokumentieren.
  3. Rezept und Kostenzusage einholen: Vor der Impfung muss die kostenträgische Bewilligung durch die AOK vorliegen – am besten schriftlich.

Was ist bei der Kostenübernahme für Tollwut, Japan-Enzephalitis und Cholera zu beachten?

Die AOK unterscheidet zwischen Standard- und Reiseimpfungen. Tollwut, Japan-Enzephalitis und Cholera zählen nicht zur Routineimpfung, werden aber übernommen, wenn eine berufliche oder geografische Exposition vorliegt. Die Impfung muss vor Reiseantritt erfolgen und aus medizinischer Indikation verordnet werden. Ohne diese Begründung trägt der Versicherte die Kosten selbst.

  1. Tollwut: Wird übernommen bei langem Aufenthalt in endemischen Gebieten oder bei Tierarbeitern in Risikoregionen.
  2. Japan-Enzephalitis: Nur bei Aufenthalten über vier Wochen in ländlichen Regionen Asiens während der Übertragungsmonate.
  3. Cholera: Nur bei humanitärem Einsatz oder epidemiologischer Lage – nicht für Touristen.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme bei der AOK?

Die Kostenübernahme muss vor der Impfung beantragt werden. Nach der Impfung ist keine nachträgliche Erstattung möglich. Der Antrag erfolgt über Ihre AOK-Filiale oder das Online-Portal, mit einem ärztlichen Attest und dem Reiseplan.

  1. Antragsformular herunterladen: Finden Sie es unter „Reisekosten & Impfungen“ im AOK-Mitgliedsbereich.
  2. Alle Unterlagen anhängen: Rechnung, Rezept, Reisebestätigung und ärztliche Begründung.
  3. Rückmeldung abwarten: Die AOK entscheidet innerhalb von fünf Werktagen – bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

Wie hoch ist die persönliche Beteiligung, falls die AOK nur einen Teil der Impfkosten übernimmt?

Die persönliche Beteiligung hängt davon ab, ob die AOK die Impfung als Standard-, Indikations- oder Privatleistung einstuft. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die AOK 100 % der Kosten, wenn die Impfung im empfohlenen Rahmen des STIKO liegt (z. B. Influenza für Menschen über 60). Wird nur ein Teil übernommen, bleibt ein Eigenanteil von 10–50 € pro Dosis übrig; teurere Reiseimpfstoffe (z. B. gegen Japanische Enzephalitis) können bis zu 150 € pro Dosis kosten, wenn sie nicht als medizinisch notwendig anerkannt sind.

Welche Impfungen übernimmt die AOK vollständig?

Die AOK bezahlt alle STIKO-Standardimpfungen ohne Selbstbeteiligung, weil sie als versicherungsrechtliche Leistung gelten. Dazu zählen auch Auffrischungen und Nachholimpfungen, wenn sie in der offiziellen Kalenderzeit liegen.

  1. Impfpass checken: Vergleichen Sie Ihren Status mit der aktuellen STIKO-Liste – fehlende Einträge sind kostenpflichtig, wenn Sie sie freiwillig nachholen.
  2. Arztpraxis fragen: Lassen Sie vor der Spritze einen Kostenzusage ausstellen, damit die AOK die Rechnung direkt begleicht.
  3. Bonusprogramm nutzen: Dokumentierte Impfungen sichern zusätzlich Bonuspunkte für die AOK-Gesundheitsprämie.

Wann bleibt ein Restbetrag hängen?

Ein Restbetrag entsteht, wenn die Impfung nicht im Leistungskatalog steht oder der Arzt sie privat abrechnet. Typisch sind Reiseimpfungen wie Tollwut oder Gelbfieber, aber auch einige Erstattungsgrenzen für teurere Kombinationsimpfstoffe.

  1. Preisvergleich: Apotheken dürfen Abgabepreise frei gestalten – bis zu 30 € Unterschied pro Dosis sind möglich.
  2. Rezeptpflicht prüfen: Manchmal reicht ein privatrezeptlicher Rabatt („Apothekenrabatt“), der Ihre Selbstbeteiligung senkt.
  3. Rückfrage beim MDK: Wenn die AOK die medizinische Notwendigkeit bestreitet, können Sie Widerspruch einlegen – Erfolgsquote liegt bei ca. 40 %.

Wie senke ich meine Eigenbeteiligung clever?

Mit ein paar Tricks lässt sich die Eigenbeteiligung deutlich reduzieren oder ganz vermeiden – ohne auf den Impfschutz zu verzichten.

  1. Betriebsarzt nutzen: Viele Unternehmen bieten kostenlose Impfungen für Mitarbeiter an; die AOK übernimmt die Kosten als betriebliche Gesundheitsförderung.
  2. Gemeinschaftspraxen: In MVZ werden Impfstoffe oft zentral eingekauft – dadurch billiger als in Einzelpraxen.
  3. Sammelrechnung: Lassen Sie mehrere Impfungen in einem Quartal durchführen; die Praxis kann einen Kombinrabatt gewähren und die Abrechnungsgebühr fällt nur einmal an.

Häufig gestellte Fragen

Übernimmt die AOK die Kosten für Reiseimpfungen?

Die AOK übernimmt standardmäßig nicht alle Reiseimpfungen, da viele als „nicht notwendig“ gelten. Für Schutzimpfungen, die das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt – etwa Hepatitis A/B, Tollwut oder japanische Enzephalitis – erstatten die meisten AOK-Regionalstellen bis zu 100 %, sofern keine andere Kasse (z. B. Berufsgenossenschaft) zuständig ist. Wichtig: Die Impfung muss vor Reiseantritt durch einen hausärztlich verordneten Impfstoff erfolgen; reine Reiseapotheken-Impfungen gelten nicht. Rechnung und Rezept reichen Sie einfach über die AOK-App oder per Post ein – meist innerhalb von fünf Werktagen erhalten Sie den Betrag zurück.

Wie beantrage ich die Kostenrückerstattung für Reiseimpfungen bei der AOK?

Schritt für Schritt: Lassen Sie sich vom Arzt oder im offiziellen Reisemedizin-Zentrum beraten, welche Impfungen für Ihr Ziel notwendig sind. Nach der Impfung speichern Sie Rezept, Rechnung und ärztliche Bescheinigung (mit Angabe der Impfung und Reiseziel) digital ab. Loggen Sie sich in Ihr AOK-Online-Konto ein, wählen „Leistungen einreichen“, laden die Dokumente hoch und geben Reisezeitraum sowie Grund an. Alternativ nutzen Sie den klassischen Weg: Originalbelege per Post an Ihre regionale AOK-Adresse. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7–10 Tagen auf das hinterlegte Konto. Tipp: Reichen Sie alles vor Reisebeginn ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Gibt es Impfungen, die die AOK generell ausschließt?

Ja. Reine Reiseapotheken-Impfungen wie Gelbfieber in privaten Impfzentren ohne RKI-Empfehlung, Malariaprophylaxe-Tabletten oder BCG-Impfungen für Langzeitreisende in Hochrisikogebiete werden nicht übernommen. Gleiches gilt für Impfungen, die ausschließlich beruflich veranlasst sind – hier ist die BG zuständig. Auch Booster-Impfungen gegen COVID-19 für Touristenreisen gelten derzeit nicht als erstattungsfähig, es sei denn, sie entsprechen den STIKO-Empfehlungen für die Allgemeinbevölkerung. Prüfen Sie vorab über die AOK-Impfrechner-App, ob Ihre geplante Impfung auf der Positivliste steht.

Kann ich Reiseimpfungen für meine Kinder über die AOK abrechnen?

Ja, Kinder genießen denselben Leistungsanspruch wie Erwachsene, sofern die Impfung medizinisch indiziert ist. Die AOK übernimmt HPV-Impfungen für Mädchen und Jungen bis 17 Jahre, Hepatitis A/B-Kombinationen sowie Tollwutschutz, wenn eine Expositionsgefahr besteht. Wichtig: Die Impfung muss vom Kinder- und Jugendarzt verordnet und in der gelben U-Heft-Ärztin dokumentiert werden. Reichen Sie die Rechnung über Ihr Elternkonto ein – die Rückerstattung erfolgt steuerfrei und ohne Selbstbehalt. Bei Schülerreisen ins Ausland lohnt sich oft die gruppenweise Abrechnung über die Schule; sprechen Sie vorab mit dem AOK-Berater, damit keine Impfung doppelt bezahlt wird.

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